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Politik & Bestand 8. Februar 2026 6 Min. Lesedauer

CO₂-Kostenaufteilung: Was Vermieter seit 2023 zahlen müssen

Das CO₂-Kostenaufteilungs­gesetz hat die Belastung neu verteilt. Schlecht gedämmte Häuser kosten den Vermieter, energetisch saubere den Mieter. Was 2026 in jeder Betriebs­kosten­abrechnung sichtbar wird.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungs­gesetz (CO₂KostAufG). Es regelt, wie die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe zwischen Mieter und Vermieter verteilt wird. Das Modell ist ein Stufen­system, das den energetischen Zustand des Gebäudes zum Verteilungs­maßstab macht.

Was das CO₂KostAufG verändert hat

Vor 2023 trug der Mieter die CO₂-Abgabe vollständig — als Bestandteil der Heizkosten. Seit 2023 wird die Abgabe nach dem energetischen Zustand des Gebäudes auf zehn Stufen verteilt. Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto höher der Anteil des Vermieters.

Bei Gewerbe gilt für 2023–2024 noch eine pauschale 50/50-Aufteilung. Für Gewerbe sollte ab 2025 ein analoges Stufen­modell folgen — die konkreten Vorgaben sind in der politischen Abstimmung.

10
Stufen
Stufenmodell nach kg CO₂ pro m² Wohnfläche und Jahr — von 0 % (sehr energieeffizient) bis 95 % (sehr ineffizient) Vermieteranteil
95 %
Maximaler Vermieter­anteil
Bei sehr ineffizienten Gebäuden (über 52 kg CO₂/m²·a) trägt der Vermieter bis zu 95 %
55 €/t
CO₂-Preis 2026
Preiskorridor 55–65 €/t nach BEHG — ab 2027 freier Handel, ab 2028 Übergang in EU-ETS 2

Wie die Stufenberechnung funktioniert

Maßgeblich ist der spezifische CO₂-Ausstoß pro Quadrat­meter und Jahr (kg CO₂/m²·a). Diese Kennzahl ergibt sich aus dem Energie­verbrauch der Heizungs­anlage und dem Emissions­faktor des Brennstoffs. Erdgas, Heizöl und Fernwärme haben unter­schiedliche Faktoren — moderne Bilanzierungen werden in der Regel von den Brennstoff­lieferanten oder Mess­dienst­leistern bereitgestellt.

Aus der Kennzahl ergibt sich die Stufe. Beispiel: Ein Mehr­familien­haus mit 25 kg CO₂/m²·a fällt in eine mittlere Stufe — Vermieter und Mieter teilen sich die CO₂-Kosten ungefähr hälftig. Bei einem energetisch sanierten Neubau mit 8 kg CO₂/m²·a trägt der Mieter den gesamten Betrag.

„Die CO₂-Kosten­aufteilung ist die erste deutsche Klima­regulierung, die direkt in die Bewirtschaftungs­kalkulation greift."

— RAVN-Praxis­einschätzung zur Bestands­steuerung

Was Vermieter und WEG-Verwaltungen tun müssen

CO₂-Kosten­aufteilung · Pflichten und Vorbereitung
Brennstoff­daten der vergangenen Abrechnungs­periode beim Lieferanten anfordern — inkl. CO₂-Faktor
Berechnung der Kennzahl kg CO₂/m²·a für das Gesamt­gebäude
Einstufung in eine der zehn Stufen — Vermieter­anteil ermitteln
Vermieter­anteil aus den Heizkosten herausrechnen — separat ausweisen
Sondervorschriften beachten (Denkmal­schutz, eingeschränkte Sanierungs­möglichkeiten)
Dokumentation für die Mieter­abrechnung — nachvoll­ziehbar und nach­prüfbar

Was das für die Bestandssteuerung bedeutet

Das CO₂KostAufG schafft einen wirtschaftlichen Anreiz für Eigentümer, in energetische Sanierung zu investieren — wer das nicht tut, zahlt einen wachsenden Anteil aus eigener Tasche. Mit jedem Anstieg des CO₂-Preises wird diese Belastung größer.

Bei WEGs ist die Lage komplexer: Der Vermieter­anteil wird formal vom einzelnen vermietenden Eigentümer getragen — die WEG selbst zahlt nicht. Praktisch wird die Last damit zum Argument für gemeinschaftliche Sanierungs­beschlüsse.

Fazit

Die CO₂-Kosten­aufteilung ist mehr als eine technische Verteilungs­frage — sie ist eine Bewertungs­skala für den energetischen Zustand jedes Gebäudes. Vermieter mit ineffizienten Beständen sehen die Konsequenzen jeden Monat in der Heizkosten­abrechnung. Wer früher saniert, spart später dauerhaft.

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RAVN Immobilienverwaltung GmbH · Hannover · ravn-iv.de · Stand Februar 2026

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