CO₂-Kostenaufteilung: Was Vermieter seit 2023 zahlen müssen
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz hat die Belastung neu verteilt. Schlecht gedämmte Häuser kosten den Vermieter, energetisch saubere den Mieter. Was 2026 in jeder Betriebskostenabrechnung sichtbar wird.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG). Es regelt, wie die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe zwischen Mieter und Vermieter verteilt wird. Das Modell ist ein Stufensystem, das den energetischen Zustand des Gebäudes zum Verteilungsmaßstab macht.
Was das CO₂KostAufG verändert hat
Vor 2023 trug der Mieter die CO₂-Abgabe vollständig — als Bestandteil der Heizkosten. Seit 2023 wird die Abgabe nach dem energetischen Zustand des Gebäudes auf zehn Stufen verteilt. Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto höher der Anteil des Vermieters.
Bei Gewerbe gilt für 2023–2024 noch eine pauschale 50/50-Aufteilung. Für Gewerbe sollte ab 2025 ein analoges Stufenmodell folgen — die konkreten Vorgaben sind in der politischen Abstimmung.
Wie die Stufenberechnung funktioniert
Maßgeblich ist der spezifische CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr (kg CO₂/m²·a). Diese Kennzahl ergibt sich aus dem Energieverbrauch der Heizungsanlage und dem Emissionsfaktor des Brennstoffs. Erdgas, Heizöl und Fernwärme haben unterschiedliche Faktoren — moderne Bilanzierungen werden in der Regel von den Brennstofflieferanten oder Messdienstleistern bereitgestellt.
Aus der Kennzahl ergibt sich die Stufe. Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 25 kg CO₂/m²·a fällt in eine mittlere Stufe — Vermieter und Mieter teilen sich die CO₂-Kosten ungefähr hälftig. Bei einem energetisch sanierten Neubau mit 8 kg CO₂/m²·a trägt der Mieter den gesamten Betrag.
„Die CO₂-Kostenaufteilung ist die erste deutsche Klimaregulierung, die direkt in die Bewirtschaftungskalkulation greift."
— RAVN-Praxiseinschätzung zur BestandssteuerungWas Vermieter und WEG-Verwaltungen tun müssen
Was das für die Bestandssteuerung bedeutet
Das CO₂KostAufG schafft einen wirtschaftlichen Anreiz für Eigentümer, in energetische Sanierung zu investieren — wer das nicht tut, zahlt einen wachsenden Anteil aus eigener Tasche. Mit jedem Anstieg des CO₂-Preises wird diese Belastung größer.
Bei WEGs ist die Lage komplexer: Der Vermieteranteil wird formal vom einzelnen vermietenden Eigentümer getragen — die WEG selbst zahlt nicht. Praktisch wird die Last damit zum Argument für gemeinschaftliche Sanierungsbeschlüsse.
Die CO₂-Kostenaufteilung ist mehr als eine technische Verteilungsfrage — sie ist eine Bewertungsskala für den energetischen Zustand jedes Gebäudes. Vermieter mit ineffizienten Beständen sehen die Konsequenzen jeden Monat in der Heizkostenabrechnung. Wer früher saniert, spart später dauerhaft.
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