Ihre Ansprechpartner
Das bisherige Katzmann-Team arbeitet jetzt bei RAVN. Entscheiden Sie sich für uns, kümmern sich die Menschen um Ihr Objekt, die es mit all seinen Eigenheiten kennen.
In eigener Sache · Sommer 2026
Das Team, das Ihr Objekt bei der Katzmann-Hausverwaltung betreut hat, arbeitet seit dem 1. September 2026 bei der RAVN Immobilienverwaltung GmbH in Hannover. Eine Nachfolge ist das nicht — Ihr Verwaltungsverhältnis geht nicht automatisch auf uns über. Aber: Wenn Sie sich für uns entscheiden bzw. Ihre WEG sich für uns entscheidet, kümmern sich die Menschen um Ihr Objekt, die es bereits kennen — mit mehr Struktur, mehr Team und mehr digitalen Möglichkeiten im Rücken.
Wenn Sie sich für uns entscheiden
Keine Übernahme, sondern ein Angebot: Ihr bisheriges Verwaltungsverhältnis geht nicht automatisch auf RAVN über. Wenn Sie sich für uns entscheiden bzw. Ihre WEG sich für uns entscheidet, finden Sie bei uns vieles, was Sie kennen — und einiges, das besser wird.
Das bisherige Katzmann-Team arbeitet jetzt bei RAVN. Entscheiden Sie sich für uns, kümmern sich die Menschen um Ihr Objekt, die es mit all seinen Eigenheiten kennen.
Wir bieten Ihnen einen neuen Verwaltervertrag mit der RAVN Immobilienverwaltung GmbH an — zu den gewohnten Konditionen. Transparent und ohne Kleingedrucktes.
Ab Vertragsbeginn sind wir für Sie da — und kümmern uns um die geordnete Übergabe der Objektunterlagen, damit offene Maßnahmen nicht bei null anfangen. So läuft ein Verwalterwechsel →
Hannover, Braunschweig, Langenhagen, Schaumburg — wir sind dort vor Ort, wo Ihre Objekte stehen. Beiratstermine und Versammlungen wie gewohnt.
Was besser wird
Wenn Sie sich für uns entscheiden, bringt RAVN mit, was ein kleines Verwaltungsbüro allein nicht leisten kann — ohne die Nähe zu verlieren, die Sie am Katzmann-Team geschätzt haben.
Dokumente, Belege und Anliegen rund um die Uhr — das RAVN-Portal für Eigentümer und Mieter macht Verwaltung nachvollziehbar, statt sie in Aktenordnern zu verstecken.
Urlaub, Krankheit, Versammlungs-Saison: Ein größeres Team heißt, dass Ihr Anliegen nicht liegen bleibt, wenn eine Person ausfällt. Erreichbarkeit mit Struktur.
Jahresabrechnungen mit digitaler Belegeinsicht, klare Wirtschaftspläne, nachvollziehbares Mahnwesen — kaufmännische Verwaltung nach heutigem Standard.
Ein eingespieltes Netz aus Handwerkern, Fachplanern und Sachverständigen — für Instandhaltung, Sanierung und die Pflichten, die der Gesetzgeber laufend nachschärft.
Das RAVN-Magazin erklärt, was Eigentümer wirklich wissen müssen — von der Sonderumlage bis zum Heizungsgesetz. Verständlich, ohne Juristendeutsch.
RAVN ist Mitglied im VDIV Niedersachsen — mit dem Anspruch, Verwaltung professionell und nach aktuellem Rechtsstand zu führen. Ihre Gemeinschaft profitiert davon.
Fragen & Antworten
Nein. RAVN ist nicht Rechtsnachfolger der bisherigen Katzmann-Hausverwaltung — Ihr bisheriges Vertragsverhältnis geht nicht automatisch auf uns über. Ob Sie wechseln, entscheiden Sie bzw. Ihre Eigentümergemeinschaft. Wenn Sie sich für uns entscheiden, schließen wir einen neuen Verwaltervertrag mit Ihnen; bei einer WEG geschieht das über einen Bestellungsbeschluss der Eigentümerversammlung, den wir gern vorbereiten.
Wenn Sie sich für RAVN entscheiden: ja. Das bisherige Katzmann-Team arbeitet jetzt bei uns — die Menschen, die Ihr Objekt kennen, sind dann weiterhin für Sie da.
Wir bieten Ihnen einen neuen Verwaltervertrag mit der RAVN Immobilienverwaltung GmbH zu den gewohnten Konditionen an. Viele Eigentümer und Gemeinschaften haben sich bereits für uns entschieden. Fragen zu Ihrem bisherigen Vertragsverhältnis — etwa zu Abrechnungen oder Ansprüchen aus der Zeit vor dem 01.09.2026 — richten Sie bitte an Ihren bisherigen Vertragspartner (siehe Hinweis zur Firmierung).
Wenn Sie sich für RAVN entscheiden, teilen wir Ihnen alle Kontoverbindungen schriftlich mit. Wichtig: Bitte ändern Sie nichts, bevor Sie von uns schriftlich informiert wurden — und seien Sie wachsam bei E-Mails, die kurzfristige Kontowechsel behaupten.
Das Team erreichen Sie über die Kommunikationswege der RAVN Immobilienverwaltung: telefonisch unter +49 511 592 983 10 (Mo – Do von 10:00 bis 15:00 Uhr, freitags vorerst kein Telefondienst) oder per E-Mail an kontakt@ravn-iv.de. Und keine Sorge: Ob Anruf oder E-Mail — die Art der Kommunikation hat keinen Einfluss auf die Priorisierung der Maßnahmen.
Die Marke Katzmann Hausverwaltung gehört seit dem 01.09.2026 zur RAVN Immobilienverwaltung GmbH — als Name, nicht als Unternehmen: Das bisherige Einzelunternehmen, seine Verträge und Verbindlichkeiten hat RAVN nicht übernommen. Einzelheiten finden Sie im Hinweis zur Firmierung und zur Haftung.
Kontakt
RAVN Immobilienverwaltung GmbH
Sollten Sie uns nicht sofort erreichen — schreiben Sie uns gerne. Die Art und Weise der Kommunikation hat keinen Einfluss auf die Priorisierung der Maßnahmen.
Ob Vertragsangebot, Beschlussvorlage für Ihre WEG oder einfach ein gutes Gefühl — schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Das Team, das Ihre Objekte kennt, sitzt jetzt in der Arnswaldtstraße und antwortet Ihnen gern.
E-Mail schreiben„Katzmann Hausverwaltung" ist eine unselbständige Geschäftsbezeichnung der RAVN Immobilienverwaltung GmbH. Alleiniger Vertragspartner und Rechtsträger ist die RAVN Immobilienverwaltung GmbH.
Die RAVN Immobilienverwaltung GmbH hat mit Wirkung zum 01.09.2026 von Herrn Ralf Reinbacher, handelnd als Inhaber des Einzelunternehmens „Katzmann-Hausverwaltung" (Celler Straße 16, 31552 Rodenberg), das dieser im Wege der Erbfolge von der Gründerin Frau Jutta Katzmann-Reinbacher übernommen hatte, lediglich einzelne Betriebsmittel erworben.
Eine Übernahme des Unternehmens, seiner Verträge oder seiner Verbindlichkeiten ist damit nicht verbunden. Für sämtliche Ansprüche und Rechtsverhältnisse, die vor dem 01.09.2026 begründet wurden — gleich ob zu Lebzeiten von Frau Jutta Katzmann-Reinbacher oder während der Betriebsfortführung durch Herrn Ralf Reinbacher — ist ausschließlich Herr Ralf Reinbacher passivlegitimiert.
Eine Haftung der RAVN Immobilienverwaltung GmbH für Altverbindlichkeiten, insbesondere nach § 25 Abs. 1 HGB, wird ausdrücklich ausgeschlossen (§ 25 Abs. 2 HGB).