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WEG-Praxis 06. Mai 2026 8 Min. Lesedauer

Hausverwalter wechseln — Schritt für Schritt durch ein Jahr 2026

Der Wechsel ist kein Sprint und kein Beschluss. Er ist ein Prozess mit drei Phasen, festen Fristen und einer Übergabe, die über die Qualität der nächsten zwei Jahre entscheidet. Was eine WEG vorbereiten sollte — und welche Fehler den Wechsel teuer machen.

Die meisten Eigentümer­gemeinschaften denken zu spät über einen Wechsel nach — und dann zu schnell. Wer den Verwalter erst Ende September auf die Tagesordnung setzt, weil der Vertrag zum 31. Dezember ausläuft, hat keinen Wechsel mehr — er hat eine Notlösung. Ein guter Wechsel beginnt sechs Monate vor der Versammlung.

Wann ist der Wechsel rechtlich überhaupt möglich?

Seit der WEG-Reform 2020 gilt: Der Verwalter kann jederzeit ohne wichtigen Grund abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach Abberufung — sofern der Vertrag nichts Kürzeres vorsieht. Praktisch bedeutet das: Eine WEG braucht keinen „Anlass" mehr; sie braucht eine Mehrheit und einen Plan für die Übergangszeit.

6 Mon.
Vorlauf empfohlen
Vom ersten Beirats­gespräch bis zur Versammlung mit Beschluss — knapper wird es hektisch
3 Jahre
Bestellzeitraum max.
Bei Erstbestellung ein Jahr nach Anlegung des Wohnungs­eigentums; sonst bis zu 5 Jahre möglich
> 50 %
Mehrheit Bestellung
Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht für Bestellung und Abberufung

Phase 1 · Vorbereitung (Monat 1–2)

Bevor der erste Verwalter eine Anfrage bekommt, sollten zwei Dinge geklärt sein: Was hat im aktuellen Mandat nicht funktioniert — und was soll der neue Verwalter besser können? Ohne diese Klärung wird die Auswahl ein Bauchgefühl.

Vorbereitung · Was vor der Anfrage steht
Beirats­sitzung mit klarer Agenda — drei Punkte auf einer Seite: Was läuft, was hakt, was muss anders werden?
Vertragsende klären — Datum aus dem Verwalter­vertrag, Kündigungs­frist, Verlängerungs­klausel. Notfalls Anwalt prüfen lassen.
Anforderungs­profil — Größe der WEG, Anzahl Einheiten, Besonderheiten (Gewerbe­mischung, Tiefgarage, Sanierungs­stau). Drei A4-Seiten reichen.
Honorar­rahmen — Marktüblich sind 25–35 €/Einheit/Monat (netto, je nach Region und Komplexität). Wer pauschal niedriger anbietet, hat oft versteckte Aufschläge.

Phase 2 · Auswahl (Monat 2–4)

Drei Anbieter sind genug — fünf werden zur Belastung. Was sich bei uns als Auswahl­raster bewährt hat:

  • Persönliches Kennenlernen — vor Ort, mit dem tatsächlichen Sachbearbeiter, nicht nur dem Geschäfts­führer. Wer Sie übernimmt, sollte Sie kennen.
  • Probe-Abrechnung anschauen — eine Beispiel­abrechnung sagt mehr als jede Hochglanz­broschüre. Wie verständlich ist sie? Wie sind Heizung und Rücklage aufbereitet?
  • Referenzen, die antworten — keine Logos auf der Website. Zwei aktuelle Bestands­mandate, mit denen man sprechen darf.
  • Versicherungs­deckung — Vermögens­schaden­haftpflicht mit ausreichender Summe (Standard 1 Mio €), Berufs­haftpflicht, IHK-Eintragung.
  • Mitgliedschaft — VDIV oder vergleichbare Verbände sind kein Garant für Qualität, aber ein Indikator für Strukturen und Fortbildung.

„Die wichtigste Auswahl­frage ist nicht ‚Was kostet das?', sondern ‚Wer ruft mich zurück, wenn der Aufzug am Freitagnachmittag steht?'"

— RAVN-Praxiseinschätzung

Phase 3 · Beschluss & Übergabe (Monat 4–6)

Der Beschluss ist der einfachste Teil. Die Übergabe ist der Teil, der über die nächsten zwei Jahre Verwaltungs­qualität entscheidet. Hier passieren die meisten Fehler — meist nicht aus Bösartigkeit, sondern aus Zeitdruck.

Übergabe · Was lückenlos beim Neuen ankommen muss
Verträge — Hausmeister, Versicherer, Energie, Aufzug, Wartungs­firmen. Kopien plus aktuelle Stammdaten.
Beschluss­sammlung & Protokolle — vollständig, chronologisch, idealerweise digital indexiert.
Banken & Konten — Vollmachten, Kontostände, IBANs, Saldenlisten zum Stichtag.
Rücklagen­konto — separater Nachweis, dass die Mittel echt vorhanden sind. Auszug, nicht nur Saldo.
Offene Vorgänge — Mahnungen, Rechtsstreite, Sonderumlagen, hängige Versicherungs­fälle. Eine Liste, nicht eine Schublade.
Schlüssel­übergabe — protokolliert, mit Fotos. Klingt banal, ist es nicht.
Bauakten & Pläne — Teilungs­erklärung, Aufteilungs­plan, ggf. statische Gutachten, Energieausweise.
Eigentümer­liste — aktuell, mit Kontaktdaten, Miteigentums­anteilen, Zahlungs­historie.

Was wir bei einer Übernahme standardmäßig tun

Wir folgen einem schriftlichen 30-/60-/90-Tage-Plan, den der Beirat vor der Übergabe bekommt. Erste 30 Tage: Bestand erfassen, Eigentümer in einer Begrüßungs­mail erreichen, Schwerpunkt­mängel dokumentieren. Tage 31–60: erstes Quartals­gespräch mit dem Beirat, Wartungs­verträge prüfen, offene Vorgänge sortieren. Tage 61–90: erste Wirtschafts­plan­skizze für das nächste Jahr, gemeinsam mit dem Beirat. Erst dann beginnt die Routine.

Was den Wechsel teuer macht

  1. Zu spät anfangen. Drei Wochen vor Vertragsende ist keine Auswahl mehr — es ist ein Notfall.
  2. Übergabe ohne Stichtag. Wenn unklar ist, wer welche Rechnung noch bezahlt, entstehen Doppel­zahlungen oder Mahnungen an die WEG.
  3. Keine schriftliche Kündigungs­bestätigung. Der Alt-Verwalter muss schriftlich bestätigen, dass er weder Konten noch Vollmachten weiter führt.
  4. Beirat nicht eingebunden. Der Wechsel ist eine WEG-Entscheidung — aber der Beirat ist die Brücke zwischen Versammlung und neuem Mandat.
Fazit

Ein Verwalter­wechsel ist gut, wenn man ihn nicht spürt. Wer im Frühling anfängt, im Sommer auswählt und im Herbst beschließt, hat im Januar einen ruhigen Start. Wer das umgekehrt macht, hat im März eine schiefe Jahres­abrechnung — und Diskussionen, die niemand wollte.

Sie überlegen, die Verwaltung zu wechseln? Wir gehen die Lage einmal mit Ihnen durch.
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RAVN Immobilienverwaltung GmbH · Hannover · ravn-iv.de · Stand Mai 2026

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