Verwalter-Ausfall
Insolvenz, plötzliche Niederlegung, fristlose Abberufung — und die WEG steht ohne Handlungsbefugnis da. Wir übernehmen innerhalb weniger Tage.
04 · Leistung
Wenn ein Verwalter ausfällt, die Strukturen reformiert werden müssen oder ein Konflikt zur Blockade wird: Interimsverwaltung schafft schnell wieder Handlungsfähigkeit — befristet, geordnet, mit einer sauberen Übergabe am Ende.
Für wen wir arbeiten
Interims-Verwaltung ist kein Provisorium — sie ist eine eigene Leistung mit eigenem Anspruch. Wir übernehmen schnell, stabilisieren konsequent und geben das Mandat geordnet weiter, sobald die WEG bereit ist.
Insolvenz, plötzliche Niederlegung, fristlose Abberufung — und die WEG steht ohne Handlungsbefugnis da. Wir übernehmen innerhalb weniger Tage.
Tief zerstrittene Gemeinschaften brauchen nicht den freundlichsten Verwalter — sondern den, der Strukturen wiederherstellt und Vertrauen durch Verfahren schafft.
Wenn die Verwaltung in den letzten Jahren liegen geblieben ist (fehlende Abrechnungen, ungeklärte Konten, kein Beirat) — eine Phase der Aufräumarbeit, dann zurück in die Routine.
Was wir liefern
Wir arbeiten in einer fest definierten Sequenz. Erst Sichtweite, dann Stabilität, dann Struktur. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar — sie ist der Grund, warum es funktioniert.
Sofort-Übernahme — Konten, Vollmachten, Schlüssel
Innerhalb von 5 Werktagen handlungsfähig
Bestandsaufnahme — Verträge, Außenstände, offene Vorgänge
Eine Seite, lesbar für Beirat und Eigentümer
Eigentümeransprache — Kommunikation in der Übergangsphase
Begrüßungsschreiben, Sprechstunde, klare Wege
Außerordentliche Versammlung — wenn die Lage es verlangt
Mit klar formuliertem Mandat und Entscheidungsoptionen
Stabilisierung — laufender Betrieb, Abrechnungen, Beschlüsse
Routine wiederherstellen, keine Sondereffekte
Aufräumarbeit — fehlende Abrechnungen, ungeklärte Konten
Mit Anwalt und Steuerberater, wenn nötig
Übergabe — geordnet, mit Dokumentation, an dauerhaften Verwalter
Wenn die WEG es will: Wir bleiben. Sonst: gute Übergabe.
Wie wir arbeiten
Eine Interimsverwaltung beginnt nicht mit einem Verwaltungsjahr — sie beginnt mit einer akuten Lage. Unser Vorgehen ist darauf ausgelegt: erst sichtbar machen, dann stabilisieren, dann übergeben.
Konten, Vollmachten, Schlüssel — handlungsfähig. Erste Eigentümer-Information am Tag 5.
Bestand erfassen, Mängel und offene Vorgänge sortieren — Lagebericht für den Beirat.
Routine wiederherstellen, Abrechnungen aufholen, ggf. außerordentliche Versammlung.
Strukturen für die Folgeverwaltung — entweder wir bleiben dauerhaft oder geben sauber weiter.
„Interimsverwaltung ist die einzige Leistung, deren Erfolg sich daran misst, dass sie endet — geordnet, mit allem an seinem Platz."
— Benjamin Bertram, RAVNHäufig gefragt
In akuten Fällen innerhalb von 5 Werktagen — Konten, Vollmachten, Erreichbarkeit. Voraussetzung ist ein wirksamer Bestellungsbeschluss der WEG; falls dieser noch nicht vorliegt, helfen wir bei der Vorbereitung der außerordentlichen Versammlung.
Sechs bis 24 Monate, je nach Lage. In den meisten Fällen reichen 12 Monate für eine vollständige Stabilisierung. Manche Gemeinschaften wechseln nach der Interims-Phase in eine reguläre WEG-Verwaltung bei uns — andere geben wir geordnet an einen anderen Verwalter ab. Beides ist in Ordnung.
Mit Bestellungsbeschluss und schriftlicher Aufforderung sind Banken zur Übergabe verpflichtet. Bei Blockaden arbeiten wir mit einem auf WEG-Recht spezialisierten Fachanwalt — meist genügt ein anwaltliches Schreiben. In seltenen Fällen geht es bis zur einstweiligen Verfügung.
Ja, das ist eine Kernsituation für Interims-Verwaltung. Wir agieren bewusst nicht „diplomatisch" im Sinne von vorsichtig, sondern verfahrenstreu: klare Beschlussempfehlungen, dokumentierter Verlauf, gleiche Behandlung aller Eigentümer. Das wirkt auf Streitsituationen entschärfend, weil es den Streit auf das Verfahren zurückführt.
In der Übernahme-Phase (erste 90 Tage) liegt der Aufwand höher als in der Routine — das spiegelt sich in einer einmaligen Übernahmepauschale wider. Danach läuft die Verwaltung zum regulären Honorarniveau. Alle Kosten sind vor Beginn schriftlich geregelt; Sondervergütungen werden im Vorfeld besprochen.
Erstgespräch unverbindlich, persönlich, ohne Vorlage. Bei akuten Fällen — gerne sofort.