Alle Leistungen

04 · Leistung

Interims-Verwaltung —
belastbare Lösung in kritischen Phasen.

Wenn ein Verwalter ausfällt, die Strukturen reformiert werden müssen oder ein Konflikt zur Blockade wird: Interims­verwaltung schafft schnell wieder Handlungs­fähigkeit — befristet, geordnet, mit einer sauberen Übergabe am Ende.

Für wen wir arbeiten

Wenn die Standard-Lösung gerade nicht funktioniert.

Interims-Verwaltung ist kein Provisorium — sie ist eine eigene Leistung mit eigenem Anspruch. Wir übernehmen schnell, stabilisieren konsequent und geben das Mandat geordnet weiter, sobald die WEG bereit ist.

A

Verwalter-Ausfall

Insolvenz, plötzliche Niederlegung, fristlose Abberufung — und die WEG steht ohne Handlungs­befugnis da. Wir übernehmen innerhalb weniger Tage.

B

Streit- oder Blockade­situationen

Tief zerstrittene Gemeinschaften brauchen nicht den freundlichsten Verwalter — sondern den, der Strukturen wiederherstellt und Vertrauen durch Verfahren schafft.

C

Struktur-Reform

Wenn die Verwaltung in den letzten Jahren liegen geblieben ist (fehlende Abrechnungen, ungeklärte Konten, kein Beirat) — eine Phase der Aufräumarbeit, dann zurück in die Routine.

Was wir liefern

Sieben Aufgaben, in 90 Tagen sortiert.

Wir arbeiten in einer fest definierten Sequenz. Erst Sicht­weite, dann Stabilität, dann Struktur. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar — sie ist der Grund, warum es funktioniert.

01

Sofort-Übernahme — Konten, Vollmachten, Schlüssel

Innerhalb von 5 Werktagen handlungs­fähig

02

Bestands­aufnahme — Verträge, Außenstände, offene Vorgänge

Eine Seite, lesbar für Beirat und Eigentümer

03

Eigentümer­ansprache — Kommunikation in der Übergangs­phase

Begrüßungs­schreiben, Sprechstunde, klare Wege

04

Außerordentliche Versammlung — wenn die Lage es verlangt

Mit klar formuliertem Mandat und Entscheidungs­optionen

05

Stabilisierung — laufender Betrieb, Abrechnungen, Beschlüsse

Routine wiederherstellen, keine Sondereffekte

06

Aufräumarbeit — fehlende Abrechnungen, ungeklärte Konten

Mit Anwalt und Steuerberater, wenn nötig

07

Übergabe — geordnet, mit Dokumentation, an dauerhaften Verwalter

Wenn die WEG es will: Wir bleiben. Sonst: gute Übergabe.

Wie wir arbeiten

90 Tage, in vier Etappen.

Eine Interims­verwaltung beginnt nicht mit einem Verwaltungs­jahr — sie beginnt mit einer akuten Lage. Unser Vorgehen ist darauf ausgelegt: erst sichtbar machen, dann stabilisieren, dann übergeben.

Tag 1–5

Übernahme

Konten, Vollmachten, Schlüssel — handlungs­fähig. Erste Eigentümer-Information am Tag 5.

Tag 6–30

Aufnahme

Bestand erfassen, Mängel und offene Vorgänge sortieren — Lage­bericht für den Beirat.

Tag 31–60

Stabilisierung

Routine wiederherstellen, Abrechnungen aufholen, ggf. außerordentliche Versammlung.

Tag 61–90

Übergabe

Strukturen für die Folge­verwaltung — entweder wir bleiben dauerhaft oder geben sauber weiter.

„Interims­verwaltung ist die einzige Leistung, deren Erfolg sich daran misst, dass sie endet — geordnet, mit allem an seinem Platz."

— Benjamin Bertram, RAVN

Häufig gefragt

Antworten, bevor Sie nachfragen.

Wie schnell können Sie übernehmen?

In akuten Fällen innerhalb von 5 Werktagen — Konten, Vollmachten, Erreich­barkeit. Voraussetzung ist ein wirksamer Bestellungs­beschluss der WEG; falls dieser noch nicht vorliegt, helfen wir bei der Vorbereitung der außerordentlichen Versammlung.

Wie lange läuft eine typische Interims-Verwaltung?

Sechs bis 24 Monate, je nach Lage. In den meisten Fällen reichen 12 Monate für eine vollständige Stabilisierung. Manche Gemeinschaften wechseln nach der Interims-Phase in eine reguläre WEG-Verwaltung bei uns — andere geben wir geordnet an einen anderen Verwalter ab. Beides ist in Ordnung.

Was passiert, wenn der bisherige Verwalter Konten nicht freigibt?

Mit Bestellungs­beschluss und schriftlicher Aufforderung sind Banken zur Übergabe verpflichtet. Bei Blockaden arbeiten wir mit einem auf WEG-Recht spezialisierten Fachanwalt — meist genügt ein anwaltliches Schreiben. In seltenen Fällen geht es bis zur einstweiligen Verfügung.

Sind Sie auch in Streit­situationen mit Eigentümer­blöcken handlungs­fähig?

Ja, das ist eine Kernsituation für Interims-Verwaltung. Wir agieren bewusst nicht „diplomatisch" im Sinne von vorsichtig, sondern verfahrens­treu: klare Beschluss­empfehlungen, dokumentierter Verlauf, gleiche Behandlung aller Eigentümer. Das wirkt auf Streit­situationen entschärfend, weil es den Streit auf das Verfahren zurückführt.

Was kostet eine Interims-Verwaltung?

In der Übernahme-Phase (erste 90 Tage) liegt der Aufwand höher als in der Routine — das spiegelt sich in einer einmaligen Übernahme­pauschale wider. Danach läuft die Verwaltung zum regulären Honorar­niveau. Alle Kosten sind vor Beginn schriftlich geregelt; Sondervergütungen werden im Vorfeld besprochen.

Akute Lage? Wir hören zu.

Erstgespräch unverbindlich, persönlich, ohne Vorlage. Bei akuten Fällen — gerne sofort.