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Eigentümer einzelner Gewerbeobjekte
Ein Objekt, mehrere Mietverhältnisse, wenig Zeit für Fristen. Wir übernehmen die laufende Verwaltung und melden uns, bevor eine Option ausläuft.
05 · Leistung
Gewerbemietverhältnisse leben von Fristen, Indexklauseln und einer Abrechnung, die dem Vertrag folgt statt der Gewohnheit. Genau dort setzen wir an.
Für wen
Gewerbeverwaltung unterscheidet sich von der Wohnraumverwaltung vor allem in einem Punkt: Der Mietvertrag ist individuell verhandelt. Er ist die Arbeitsgrundlage, nicht das Gesetz.
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Ein Objekt, mehrere Mietverhältnisse, wenig Zeit für Fristen. Wir übernehmen die laufende Verwaltung und melden uns, bevor eine Option ausläuft.
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Mehrere Objekte, ein Berichtsformat. Sie bekommen je Objekt und je Mieteinheit dieselbe Auswertung, damit sich Bestände vergleichen lassen.
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Wohnen und Gewerbe im selben Haus verlangen zwei Abrechnungslogiken. Wir trennen sie sauber, statt sie zu mitteln.
Was wir liefern
Der Umfang wird im Vertrag festgelegt. Was hier steht, ist der Standard — nicht die Obergrenze.
Mietvertragsmanagement mit Fristen und Optionen
Optionsfristen überwacht, Ausübung rechtzeitig vorbereitet
Indexmieten und Staffeln
Anpassung berechnet, Nachweis der Indexentwicklung beigefügt
Nebenkostenabrechnung nach Mietvertrag
Umlageschlüssel und Kostenarten folgen dem Vertrag, nicht der Gewohnheit
Instandhaltung und Wartungskalender
Prüffristen und Wartungsverträge terminiert und dokumentiert
Berichtswesen je Objekt und Mieteinheit
Einheitliches Format, auch über mehrere Objekte hinweg
Forderungsmanagement
Offene Posten verfolgt, Mahnlauf abgestimmt, Eskalation angekündigt
Versicherungen und Schäden
Meldung, Regulierung und Nachverfolgung bis zum Abschluss
Übergaben und Rückgaben
Protokoll mit Zustandsdokumentation, Rückbaupflichten geprüft
Wie wir arbeiten
Wir lesen jeden Mietvertrag einzeln und legen Fristen, Optionen und Indexklauseln in einem Kalender an.
Leistungsumfang und Honorar werden vertraglich fixiert, bevor wir anfangen.
Unterlagen, Konten, offene Vorgänge und Wartungsverträge werden geordnet übernommen und protokolliert.
Berichtswesen im vereinbarten Rhythmus, Fristen aktiv überwacht, Abrechnung nach Vertrag.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach der Jahresnettomiete (Soll) und damit nach Objekt und Umfang: Zahl der Mieteinheiten, Komplexität der Verträge, Umfang des Berichtswesens. Leistungsumfang und Satz werden vertraglich fixiert, bevor wir anfangen.
Alle Beträge netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ihren Satz nennen wir im Angebot nach dem Erstgespräch.
Häufig gefragt
Ja. Gewerbeeinheiten in einer Eigentümergemeinschaft verwalten wir als Mietverwaltung für den jeweiligen Eigentümer — unabhängig davon, wer die WEG verwaltet. Die beiden Mandate lassen sich trennen.
Wir hinterlegen die Indexklausel jedes Vertrags mit Basisjahr, Schwellenwert und Anpassungsintervall. Ist die Schwelle erreicht, berechnen wir die Anpassung und legen dem Mieter den Nachweis der Indexentwicklung bei. Sie entscheiden, ob angepasst wird.
Nach dem, der im jeweiligen Mietvertrag steht. Bei Gewerbe ist er frei verhandelbar und weicht häufig von Objekt zu Objekt und von Einheit zu Einheit ab. Wir vereinheitlichen das nicht, sondern bilden es ab.
Bei gemischt genutzten Objekten trennen wir Wohn- und Gewerbeanteil vorab, damit beide Abrechnungen für sich prüfbar bleiben.
Im vereinbarten Rhythmus, in der Regel monatlich oder quartalsweise. Das Format ist je Objekt und je Mieteinheit gleich aufgebaut, sodass sich mehrere Objekte nebeneinanderlegen lassen.
Erstgespräch
Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück — mit einer ehrlichen Einschätzung, ob und wie wir helfen können.
Lieber direkt