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Politik & Bestand 18. Januar 2026 7 Min. Lesedauer

GEG für Mehr­familien­häuser: Was Eigentümer 2026 wirklich tun müssen

Das Gebäude­energie­gesetz wirkt nicht überall sofort. Trotzdem gibt es konkrete Pflichten — und sie betreffen Eigentümer von Mehr­familien­häusern stärker als oft angenommen.

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) hat öffentliche Diskussion erzeugt — und private Verunsicherung. Wer ein Mehr­familien­haus hält, sollte trotz Lärm wissen, was 2026 konkret zu tun ist und was kann warten. Die Antwort: Ein paar Dinge sind unmittelbar Pflicht, vieles bleibt zeitlich gestaffelt.

Was schon gilt — auch für Bestand

Das GEG enthält Bestands­pflichten, die unabhängig von der kommunalen Wärme­planung greifen. Die wichtigsten: Konstant­temperatur­kessel älter als 30 Jahre sind grund­sätzlich auszutauschen. Wärme­verteilungs­leitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein. Oberste Geschoss­decken zu unbeheizten Dach­räumen müssen gedämmt sein, sofern das Dach selbst nicht gedämmt ist.

Diese Pflichten gelten auch für Eigentümer­gemeinschaften — und werden im Sanierungs­fall häufig übersehen. Bei einer Eigentums­übertragung greift zudem die zweijährige Nachrüst­frist für den Erwerber.

30 J.
Heizungs­austausch
Konstant­temperatur­kessel älter als 30 Jahre sind grund­sätzlich auszutauschen — mit Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwert­technik
2 J.
Nachrüst­frist
Bei Eigentums­wechsel müssen Erwerber Bestands­pflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllen
65 %
Erneuerbar­anteil
Anteil erneuerbarer Energien für neu eingebaute Heizungen — gestaffelt nach Wärmeplanung der Kommune

Was schrittweise greift

Die viel diskutierte 65 %-Erneuerbar-Pflicht für neue Heizungen greift in Bestands­gebäuden erst, wenn die kommunale Wärme­planung abgeschlossen ist. In Hannover ist sie das bereits: Der Rat hat den kommunalen Wärme­plan am 27. März 2025 beschlossen, deutlich vor der gesetzlichen Frist Ende 2026. Damit gilt seitdem für Bestands­heizungen die volle Wirkung des GEG — mit Übergangs­regeln, die defekte Heizungen meist mit fünfjähriger Anpassungs­frist ersetzbar machen.

Wichtig für WEGs: Die Pflicht trifft das Gemeinschafts­eigentum. Eine Beschluss­fassung in der Eigentümer­versammlung ist erforderlich — mit allen Vorbereitungs­pflichten zur Beschluss­qualität.

„Das GEG bestraft niemanden, der zu früh saniert. Es bestraft viele, die zu spät planen."

— RAVN zur Bestands­strategie

Was Mehrfamilien­haus-Eigentümer 2026 tun sollten

GEG · Pflichtenkatalog für MFH-Eigentümer
Heizungs­alter und -typ dokumentieren — Konstant­temperatur­kessel über 30 Jahre identifizieren
Dämmung der Wärme­verteilungs­leitungen in unbeheizten Räumen prüfen
Oberste Geschoss­decke zu unbeheizten Dachräumen auf Dämmung kontrollieren
Energie­ausweis prüfen — Aktualität, Typ (Bedarfs- vs. Verbrauchs­ausweis), Ablauf­datum
Kommunale Wärme­planung lesen — in Hannover seit März 2025 beschlossen, Karten unter waermeplanung-hannover.de
Sanierungs­fahrplan (iSFP) erstellen lassen — förderfähig, gibt sinnvolle Reihenfolge vor

Energieausweis: Pflicht ist Pflicht

Beim Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung ist ein gültiger Energie­ausweis vorzulegen — bei Besichtigungs­terminen unaufgefordert. Das Versäumnis ist bußgeld­bewehrt. Bestands­ausweise müssen alle 10 Jahre erneuert werden. Bei umfassender Sanierung kann eine vorzeitige Aktualisierung sinnvoll sein.

Was die Pflicht nicht vorsieht

Eine pauschale Sanierungs­pflicht für jedes Mehr­familien­haus gibt es nicht. Wer einen funktionierenden Bestand hält, muss nicht aktiv werden, solange keine Auslöser greifen — Heizungs­ausfall, Eigentümer­wechsel, Erweiterung. Die Hysterie um „Zwangs­sanierungen" geht in der Praxis fehl. Aber: Wer abwartet, riskiert teure Maßnahmen unter Zeit­druck.

Fazit

Das GEG ist für Mehr­familien­häuser kein Notfall, sondern ein Planungs­projekt. Wer Bestands­pflichten kennt, die kommunale Wärme­planung verfolgt und einen Sanierungs­fahrplan in der Schublade hat, gewinnt Souveränität — und vermeidet Fehl­investitionen unter Druck. Die WEG-Verwaltung, die das proaktiv bringt, schützt nicht nur vor Bußgeldern — sie schützt vor Panik.

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RAVN Immobilienverwaltung GmbH · Hannover · ravn-iv.de · Stand Januar 2026

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