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Politik & Bestand 26. April 2026 7 Min. Lesedauer

GMG-Eckpunkte: Was Verwalter und Beiräte jetzt anstoßen sollten

Die geplante Reform verlängert die Übergangsfristen — und bestraft alle, die dadurch in den Schlafmodus fallen. Was 2026 sinnvoll vorzubereiten ist, bevor die erste Etagenheizung ausfällt.

Im Februar 2026 hat das Bundeskabinett die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungs­gesetz (GMG) vorgelegt — Inkrafttreten geplant zum 1. Juli 2026. Die starre 65-Prozent-Regel des bisherigen GEG fällt; an ihre Stelle treten Übergangsfristen, die für Eigentümer­gemeinschaften auf den ersten Blick komfortabel wirken. Der Haken: Wer die nächsten 13 Jahre nicht für Planung und Rücklage nutzt, hat in 2039 ein Liquiditätsproblem statt eines Heizungsproblems.

Was die GMG-Reform konkret ändert

Das Eckpunktepapier zielt auf zwei Punkte: Vereinfachung der Vorgaben für Bestandsgebäude und längere Fristen für Eigentümer­gemeinschaften mit Etagenheizungen. Die kommunale Wärmeplanung bleibt der zentrale Anker — wer in einem ausgewiesenen Wärmenetz­gebiet liegt, fährt eine andere Strategie als in dezentral versorgten Gebieten.

5 J.
Beschlussfrist WEG
Nach erstem Ausfall einer Etagenheizung bis zur Entscheidung über die zentrale Lösung
8 J.
Umsetzungsfrist
Für die Umstellung auf eine zentrale, GEG-konforme Anlage nach Beschlussfassung
07/26
Geplantes Inkrafttreten
Eckpunkte stehen — Referentenentwurf wird im Lauf des Jahres erwartet

Warum 13 Jahre kürzer sind, als sie klingen

Eine zentrale Heizungsanlage in einem Mehr­familien­haus mit 18 Wohneinheiten kostet — je nach Technologie, Schornstein­sanierung, Speicher und hydraulischem Abgleich — typischerweise zwischen 150.000 € und 350.000 €. Wer für diesen Betrag in 13 Jahren ansparen will, braucht jährlich 12.000 € bis 27.000 € zusätzliche Rücklage — ohne dass die regulären Instandhaltungs­maßnahmen darunter leiden. Das ist machbar, aber nur mit einem Plan.

„Die Frist beginnt nicht mit dem Inkrafttreten des Gesetzes — sie beginnt mit dem Tag, an dem die erste Etagenheizung ausfällt. Vorbereitung ist freiwillig. Die Folgen sind es nicht."

— Benjamin Bertram, RAVN

Fünf Schritte, die jede WEG 2026 anstoßen sollte

Vorbereitung · Praxis-Reihenfolge
Bestand erfassen — Anzahl, Alter und Typ aller Heizungs­anlagen pro Einheit dokumentieren. Etagenheizungen sind das eigentliche Risiko, weil ihr Ausfall die Frist auslöst.
Wärmeplan­Lage prüfen — liegt das Objekt im voraussichtlichen Wärmenetz­gebiet oder in einem dezentral versorgten? Hannover hat den Plan seit März 2025 — die Karten sind veröffentlicht.
Sanierungsfahrplan (iSFP) — auch wenn er nicht zwingend ist: Er strukturiert die Reihenfolge (Hülle vor Heizung) und ist bis zu 80 % förderfähig.
Rücklagen­rechnung — drei Szenarien (zentrale Wärmepumpe, Anschluss Wärmenetz, Hybrid­lösung) durchrechnen und in die nächsten Wirtschaftsjahre einplanen.
Tagesordnungs­punkt 2026 — Informationspunkt auf die nächste Eigentümer­versammlung, kein Beschluss. Wer informiert ist, entscheidet besser, wenn es ernst wird.

Was Verwalter intern vorbereiten

Der größere Aufwand liegt nicht im Beschluss, sondern in der Kommunikation. Eigentümer haben — verständlich — sehr unterschiedliche Informations­stände. Was sich bewährt:

  • Faktenblatt pro Objekt — eine Seite, die Bestand, Wärmeplan­Lage und Übergangsfrist zusammenfasst. Geht mit der Einladung raus.
  • Drei Szenarien, eine Tabelle — keine Empfehlung. Empfehlungen kommen, wenn der iSFP vorliegt.
  • Zeitleiste — sichtbar machen, wann welche Entscheidung anstehen könnte. Konjunktiv ist hier ehrlicher als Indikativ.

Was wir bei RAVN gerade konkret tun

Wir gehen unsere Mandate Stück für Stück durch und kategorisieren sie nach drei Kriterien: Anzahl Etagen­heizungen, Alter der Anlagen, Wärmenetz­gebiet. Jede Kategorie bekommt einen Vorschlag für die Saison 2026/27 — von „nichts ändern, nur informieren" bis „zweite Meinung zum iSFP einholen". Der Beirat entscheidet, was davon auf die Tagesordnung kommt; die Eigentümer entscheiden, was beschlossen wird.

Fazit

Die GMG-Eckpunkte verschieben den Druck — sie nehmen ihn nicht weg. Wer 2026 die Bestands­aufnahme macht, die Wärmeplan­Lage prüft und die Rücklagen rechnet, hat 2030 Optionen. Wer wartet, hat dann nur noch eine: schnell entscheiden.

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RAVN Immobilienverwaltung GmbH · Hannover · ravn-iv.de · Stand April 2026

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