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Politik & Bestand 28. März 2026 6 Min. Lesedauer

Heizungsgesetz im Bestand: Was Eigentümer 2026 jetzt wissen müssen

Die Diskussion ist laut, die Realität nüchtern. Wer Bestandsimmobilien hält, sollte die Fristen kennen — und seine Hausaufgaben in einer überschaubaren Reihenfolge machen.

Das Gebäudeenergie­gesetz hat in den letzten zwei Jahren mehr Schlagzeilen als Sanierungs­entscheidungen erzeugt. Wer den Lärm ausblendet und auf die tatsächlichen Fristen schaut, sieht: Es bleibt Zeit. Aber sie sollte sinnvoll genutzt werden.

Worum geht es eigentlich?

Das Gebäudeenergie­gesetz (GEG) — umgangs­sprachlich „Heizungsgesetz" — schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen perspektivisch zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestands­immobilien greift die Pflicht jedoch nicht sofort, sondern gestaffelt — abhängig von der kommunalen Wärmeplanung der jeweiligen Stadt.

65 %
Erneuerbar-Anteil
Verpflichtender Anteil für neu eingebaute Heizungen — abhängig vom Anschluss an Wärmenetze
5 J.
Übergang bei Defekt
Geht eine Heizung irreparabel kaputt, gibt es meist fünf Jahre Frist für die 65 %-Umstellung
03/25
Wärmeplanung HAN
Hannover hat den kommunalen Wärmeplan bereits am 27. März 2025 beschlossen — Karten und Maßnahmen sind veröffentlicht

Welche Fristen gelten in Hannover?

Hannover hat seine kommunale Wärmeplanung früher abgeschlossen als gesetzlich gefordert: Am 27. März 2025 hat der Rat den kommunalen Wärmeplan einschließlich der Umsetzungs­maßnahmen beschlossen. Die Karten der voraussichtlichen Wärme­versorgungs­gebiete und die zugrunde liegenden Bestands- und Potenzialanalysen sind unter waermeplanung-hannover.de öffentlich einsehbar. Damit gilt seitdem für Bestands­heizungen Folgendes:

Status quo · Bestandsheizungen vor der Wärmeplanung
Reparieren statt austauschen — bestehende Anlagen dürfen weiterhin instandgesetzt werden
Defekt-Austausch — bei irreparablem Defekt Übergangsfrist meist fünf Jahre
Härtefall­regelung — bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit können Ausnahmen beantragt werden
Konstanttemperaturkessel > 30 J. — austauschpflichtig unabhängig vom GEG

Da die Wärmeplanung in Hannover steht, gilt jetzt: Es kommt vor allem darauf an, ob Ihre Immobilie in einem Gebiet liegt, das für ein Wärmenetz vorgesehen ist, oder in einem dezentralen Versorgungs­gebiet. Im ersten Fall ist Abwarten plus Anschluss meist die wirtschaftlichste Strategie, im zweiten lohnt sich die individuelle Wärmepumpen- oder Hybrid­lösungs­planung.

„Wer 2026 panisch eine neue Heizung kauft, kauft oft die falsche. In Hannover liegt die Wärme­planung vor — wer sie liest, entscheidet besser."

— RAVN-Praxiseinschätzung

Fünf Schritte, die sich jetzt schon lohnen

Vorbereitung · Was 2026 sinnvoll ist
Bestandsaufnahme — Alter und Typ der Heizung dokumentieren
Energieausweis prüfen — liegt ein aktueller Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vor? Wann läuft er ab?
Sanierungsfahrplan (iSFP) — förderfähig, gibt eine klare Reihenfolge: Hülle vor Heizung
Rücklage prüfen — reicht die Instandhaltungs­rücklage für mögliche Sanierungs­szenarien?
Förderkulisse beobachten — BAFA, KfW und Länderprogramme ändern sich häufig

Was bedeutet das für die WEG-Versammlung?

Eigentümer­gemeinschaften sollten das Thema spätestens jetzt auf die Tagesordnung setzen — zunächst als Informationspunkt, nicht als Beschluss. Eine fundierte gemeinsame Wissens­basis schafft Vertrauen und verhindert spätere Schnellschüsse, wenn die Heizung tatsächlich ausfällt.

Wie wir bei RAVN damit umgehen

Wir verschicken pro Mandat einen kompakten Stand-der-Dinge an Beirat und Eigentümer — sobald sich die Rechtslage in Hannover konkretisiert. Wer früher Klarheit braucht, kann jederzeit eine Bestandsaufnahme bei uns anstoßen.

Fazit

Das Heizungsgesetz ist kein Notfall. Es ist ein Planungs­projekt. Wer mit klarem Kopf an die Bestandsaufnahme geht, das Gebäude vor der Heizung saniert und die Wärmeplanung abwartet, vermeidet Fehlinvestitionen — und ist trotzdem rechtzeitig vorbereitet, wenn die kommunalen Vorgaben konkret werden.

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RAVN Immobilienverwaltung GmbH · Hannover · ravn-iv.de · Stand März 2026

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