Heizungsgesetz im Bestand: Was Eigentümer 2026 jetzt wissen müssen
Die Diskussion ist laut, die Realität nüchtern. Wer Bestandsimmobilien hält, sollte die Fristen kennen — und seine Hausaufgaben in einer überschaubaren Reihenfolge machen.
Das Gebäudeenergiegesetz hat in den letzten zwei Jahren mehr Schlagzeilen als Sanierungsentscheidungen erzeugt. Wer den Lärm ausblendet und auf die tatsächlichen Fristen schaut, sieht: Es bleibt Zeit. Aber sie sollte sinnvoll genutzt werden.
Worum geht es eigentlich?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) — umgangssprachlich „Heizungsgesetz" — schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen perspektivisch zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsimmobilien greift die Pflicht jedoch nicht sofort, sondern gestaffelt — abhängig von der kommunalen Wärmeplanung der jeweiligen Stadt.
Welche Fristen gelten in Hannover?
Hannover hat seine kommunale Wärmeplanung früher abgeschlossen als gesetzlich gefordert: Am 27. März 2025 hat der Rat den kommunalen Wärmeplan einschließlich der Umsetzungsmaßnahmen beschlossen. Die Karten der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete und die zugrunde liegenden Bestands- und Potenzialanalysen sind unter waermeplanung-hannover.de öffentlich einsehbar. Damit gilt seitdem für Bestandsheizungen Folgendes:
Da die Wärmeplanung in Hannover steht, gilt jetzt: Es kommt vor allem darauf an, ob Ihre Immobilie in einem Gebiet liegt, das für ein Wärmenetz vorgesehen ist, oder in einem dezentralen Versorgungsgebiet. Im ersten Fall ist Abwarten plus Anschluss meist die wirtschaftlichste Strategie, im zweiten lohnt sich die individuelle Wärmepumpen- oder Hybridlösungsplanung.
„Wer 2026 panisch eine neue Heizung kauft, kauft oft die falsche. In Hannover liegt die Wärmeplanung vor — wer sie liest, entscheidet besser."
— RAVN-PraxiseinschätzungFünf Schritte, die sich jetzt schon lohnen
Was bedeutet das für die WEG-Versammlung?
Eigentümergemeinschaften sollten das Thema spätestens jetzt auf die Tagesordnung setzen — zunächst als Informationspunkt, nicht als Beschluss. Eine fundierte gemeinsame Wissensbasis schafft Vertrauen und verhindert spätere Schnellschüsse, wenn die Heizung tatsächlich ausfällt.
Wie wir bei RAVN damit umgehen
Wir verschicken pro Mandat einen kompakten Stand-der-Dinge an Beirat und Eigentümer — sobald sich die Rechtslage in Hannover konkretisiert. Wer früher Klarheit braucht, kann jederzeit eine Bestandsaufnahme bei uns anstoßen.
Das Heizungsgesetz ist kein Notfall. Es ist ein Planungsprojekt. Wer mit klarem Kopf an die Bestandsaufnahme geht, das Gebäude vor der Heizung saniert und die Wärmeplanung abwartet, vermeidet Fehlinvestitionen — und ist trotzdem rechtzeitig vorbereitet, wenn die kommunalen Vorgaben konkret werden.
Wir recherchieren mit Sorgfalt — trotzdem können auch uns Fehler unterlaufen. Wenn Ihnen einer auffällt, freuen wir uns über Hinweise an kontakt@ravn-iv.de. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir nicht; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.