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Mietverwaltung 26. April 2026 7 Min. Lesedauer

Mietpreisbremse bis 2029 — und der CO2-Preis steht bei 60 €/t

Zwei Themen, eine Tabelle: Was Vermieter 2026 bei der Neuvermietung dokumentieren müssen, wie das CO2KostAufG abgerechnet wird — und warum die fehlende Stufen­ausweisung in Summe schnell vierstellig wird.

Die Verlängerung der Mietpreis­bremse ist beschlossen, der CO2-Preis für 2026 ist gesetzt — und beide Themen treffen sich in der Heizkosten­abrechnung. Wer 2026 vermietet oder abrechnet, sollte zwei Dinge können: die ortsübliche Vergleichs­miete sauber begründen, und die Gebäude­stufe nach CO2KostAufG fehler­frei ausweisen.

Mietpreisbremse: was bleibt, was sich ändert

Die Mietpreisbremse ist bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Inhaltlich bleibt sie wie gewohnt: In ausgewiesenen Gebieten — in Niedersachsen u. a. Hannover — darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichs­miete liegen. Wichtig sind die Ausnahmen, weil sie in der Praxis die meisten Streitfälle erzeugen:

Ausnahmen · Wann mehr als +10 % zulässig sind
Vormiete — war die letzte Miete legal höher, darf sie weiter verlangt werden (Bestands­schutz, schriftlich nachweisen)
Modernisierung — bei umfassender Modernisierung in den letzten drei Jahren entfällt die Begrenzung; Anforderungen sind streng
Erstvermietung — Neubauten ab 1. Oktober 2014 sind generell ausgenommen
Möbliert & Zuschläge — Möblierungs­zuschlag separat ausweisen, sonst gilt er als Teil der Nettokaltmiete

CO2KostAufG 2026: der Kosten­teiler in der Praxis

Seit Januar 2023 trägt der Vermieter einen Anteil an der CO2-Bepreisung mit — abhängig vom CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr. Das Stufenmodell hat zehn Stufen. Stufe 1 heißt: Vermieter trägt 0 %. Stufe 10 heißt: Vermieter trägt 95 %. Für 2026 liegt der CO2-Preis bei 60 €/t (Korridor 55–65 € im EU-ETS 2-Übergang).

10
Stufen Gebäude
Anteil Vermieter steigt mit CO2-Ausstoß pro m²/Jahr — von 0 % bis 95 %
60 €
CO2-Preis 2026
Pro Tonne CO2 — gilt für die Heizkosten­abrechnung des Abrechnungs­jahres 2026
−3 %
Kürzungs­risiko
Wenn die Stufen­zuordnung fehlt oder falsch ist, kann der Mieter pauschal 3 % der Heizkosten kürzen

Wo es in der Praxis hakt

Die meisten Fehler entstehen nicht beim Rechnen, sondern beim Belegen. Drei Punkte, die in jedem zweiten Mandat in der Übergabe­phase auftauchen:

  1. Energieausweis fehlt oder ist veraltet — die Stufen­zuordnung lässt sich aus einem zehn Jahre alten Verbrauchs­ausweis nicht zuverlässig ableiten. Aktualisieren oder bei Erstabrechnung 2024 die berechnete Methode dokumentieren.
  2. Mehrere Brennstoffe gemischt — Heizöl, Gas, Strom anteilig — jede Quelle hat einen eigenen Emissions­faktor. Der Abrechnungs­dienst­leister liefert die Detaildaten; sie gehören in die Belegmappe.
  3. Gewerbeflächen mit Wohnen gemischt — Gewerbe­einheiten fallen aus dem Stufenmodell, dürfen aber nicht den Faktor verzerren. Saubere Trennung schon in der Heizkosten­abrechnung.

„Die drei Prozent Kürzung sind keine Strafe, sie sind eine Beweislast­verschiebung. Wer dokumentiert, hat sie nicht."

— RAVN-Praxiseinschätzung

Was wir bei jeder Neuvermietung dokumentieren

Übergabe-Mappe · Mietpreisbremse-fest
Mietspiegel-Auszug Hannover oder qualifizierter Nachweis der Vergleichs­miete für Lage, Baujahr, Größe, Ausstattung
Vormiete — letzter Mietvertrag oder Bestätigung des Vorvermieters, falls Bestands­schutz greift
Modernisierungs­nachweis — wenn anwendbar: Rechnungen, Beschreibung, Datum der Fertigstellung
Energieausweis — aktuell, nicht älter als 10 Jahre
Möbliert? — Zuschlag separat im Vertrag ausweisen, mit Beschreibung der Möbel

CO2-Aufteilung: zwei Spalten in der Abrechnung

Die saubere Heizkosten­abrechnung 2026 zeigt die CO2-Komponente in zwei Spalten: Anteil Mieter und Anteil Vermieter. Wir nutzen dafür standardmäßig die Berechnungs­hilfen des BMWK; jeder Brennstoff bekommt einen eigenen Block. Auf der zweiten Seite der Abrechnung steht ein erläuternder Satz — vier Zeilen, kein Lehrtext —, der erklärt, woraus sich die Stufe ergibt.

Fazit

Mietpreis­bremse und CO2-Aufteilung sind technische Themen — ihre Risiken liegen in der Dokumentation, nicht im Rechnen. Wer ein sauberes Übergabe­dossier bei Neuvermietung anlegt und die Heizkosten­abrechnung mit zwei Spalten ausweist, macht beide Diskussionen kürzer und seltener.

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RAVN Immobilienverwaltung GmbH · Hannover · ravn-iv.de · Stand April 2026

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