Mietpreisbremse bis 2029 — und der CO2-Preis steht bei 60 €/t
Zwei Themen, eine Tabelle: Was Vermieter 2026 bei der Neuvermietung dokumentieren müssen, wie das CO2KostAufG abgerechnet wird — und warum die fehlende Stufenausweisung in Summe schnell vierstellig wird.
Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist beschlossen, der CO2-Preis für 2026 ist gesetzt — und beide Themen treffen sich in der Heizkostenabrechnung. Wer 2026 vermietet oder abrechnet, sollte zwei Dinge können: die ortsübliche Vergleichsmiete sauber begründen, und die Gebäudestufe nach CO2KostAufG fehlerfrei ausweisen.
Mietpreisbremse: was bleibt, was sich ändert
Die Mietpreisbremse ist bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Inhaltlich bleibt sie wie gewohnt: In ausgewiesenen Gebieten — in Niedersachsen u. a. Hannover — darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wichtig sind die Ausnahmen, weil sie in der Praxis die meisten Streitfälle erzeugen:
CO2KostAufG 2026: der Kostenteiler in der Praxis
Seit Januar 2023 trägt der Vermieter einen Anteil an der CO2-Bepreisung mit — abhängig vom CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr. Das Stufenmodell hat zehn Stufen. Stufe 1 heißt: Vermieter trägt 0 %. Stufe 10 heißt: Vermieter trägt 95 %. Für 2026 liegt der CO2-Preis bei 60 €/t (Korridor 55–65 € im EU-ETS 2-Übergang).
Wo es in der Praxis hakt
Die meisten Fehler entstehen nicht beim Rechnen, sondern beim Belegen. Drei Punkte, die in jedem zweiten Mandat in der Übergabephase auftauchen:
- Energieausweis fehlt oder ist veraltet — die Stufenzuordnung lässt sich aus einem zehn Jahre alten Verbrauchsausweis nicht zuverlässig ableiten. Aktualisieren oder bei Erstabrechnung 2024 die berechnete Methode dokumentieren.
- Mehrere Brennstoffe gemischt — Heizöl, Gas, Strom anteilig — jede Quelle hat einen eigenen Emissionsfaktor. Der Abrechnungsdienstleister liefert die Detaildaten; sie gehören in die Belegmappe.
- Gewerbeflächen mit Wohnen gemischt — Gewerbeeinheiten fallen aus dem Stufenmodell, dürfen aber nicht den Faktor verzerren. Saubere Trennung schon in der Heizkostenabrechnung.
„Die drei Prozent Kürzung sind keine Strafe, sie sind eine Beweislastverschiebung. Wer dokumentiert, hat sie nicht."
— RAVN-PraxiseinschätzungWas wir bei jeder Neuvermietung dokumentieren
CO2-Aufteilung: zwei Spalten in der Abrechnung
Die saubere Heizkostenabrechnung 2026 zeigt die CO2-Komponente in zwei Spalten: Anteil Mieter und Anteil Vermieter. Wir nutzen dafür standardmäßig die Berechnungshilfen des BMWK; jeder Brennstoff bekommt einen eigenen Block. Auf der zweiten Seite der Abrechnung steht ein erläuternder Satz — vier Zeilen, kein Lehrtext —, der erklärt, woraus sich die Stufe ergibt.
Mietpreisbremse und CO2-Aufteilung sind technische Themen — ihre Risiken liegen in der Dokumentation, nicht im Rechnen. Wer ein sauberes Übergabedossier bei Neuvermietung anlegt und die Heizkostenabrechnung mit zwei Spalten ausweist, macht beide Diskussionen kürzer und seltener.
Wir recherchieren mit Sorgfalt — trotzdem können auch uns Fehler unterlaufen. Wenn Ihnen einer auffällt, freuen wir uns über Hinweise an kontakt@ravn-iv.de. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir nicht; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.