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Politik & Bestand 28. Januar 2026 7 Min. Lesedauer

Photovoltaik in der WEG: Wer entscheidet, wer profitiert?

Solar­anlagen auf Mehr­familien­häusern sind technisch trivial — rechtlich komplex. Wer entscheidet über die Anlage, wer trägt die Kosten, und wer bekommt am Ende den Strom?

Photo­voltaik auf Eigentümer­dächern ist 2026 wirtschaftlich attraktiv wie selten zuvor. Strom­preise sind hoch, Modul­preise gefallen, Förder­kulissen stabil. Was sich nicht vereinfacht hat, ist die WEG-rechtliche Umsetzung — und genau hier scheitern die meisten Projekte.

Wer entscheidet über die Anlage?

Eine vollwertige Photo­voltaik­anlage auf dem Gemeinschafts­dach ist eine bauliche Veränderung im Sinne von § 20 WEG. Seit der Reform 2020 reicht dafür die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen — ein erheblicher Schritt gegenüber der vorherigen Allstimmigkeit. Im Katalog der privilegierten Maßnahmen, die jeder Eigentümer auf eigene Kosten verlangen kann (§ 20 Abs. 2 WEG), sind Dach-PV-Anlagen jedoch nicht enthalten.

Eine wichtige Differenzierung: Seit dem 17. Oktober 2024 gehören Steckersolar­geräte (Balkon­kraftwerke) zu den privilegierten baulichen Veränderungen nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG. Hier hat der einzelne Eigentümer einen grundsätzlichen Anspruch auf Gestattung — die WEG kann nur das Wie regeln (Optik, Sicherheit, Befestigung), nicht das Ob.

Bei der vollwertigen Dach-PV bleibt es dagegen bei der Mehrheits­entscheidung: Wer die Mehrheit der Versammlung nicht gewinnt, kann nicht alleine entscheiden.

50 % +
Beschluss­mehrheit
Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Anlage selbst — § 20 Abs. 1 WEG
2/3 + 50 %
Kostenteilung
Für gemeinschaftliche Finanzierung braucht es 2/3-Mehrheit UND 50 % der Miteigentumsanteile
7,78 ct
Einspeise­vergütung
EEG-Satz Teil­einspeisung bis 10 kWp ab 02/2026 — Volleinspeisung 12,34 ct/kWh, halbjährliche Degression von 1 %

Wer profitiert vom Strom?

Hier wird es interessant. Der Strom einer WEG-PV-Anlage kann auf drei Wegen verwertet werden: voll­einspeisen ins Netz, im Allgemein­strom (Beleuchtung, Aufzug, Pumpen) verbrauchen oder an die Bewohner verkaufen. Letzteres — das Mieterstrom­modell oder seit 2023 die „gemeinschaftliche Gebäude­versorgung" — ist die wirtschaftlich attraktivste Variante, aber auch die organisatorisch anspruchs­vollste.

Eine WEG kann nicht selbst Strom an Mieter oder Eigentümer verkaufen, ohne ein Energie­versorgungs­unternehmen zu werden — eine regulatorisch komplexe Konstruktion. Üblich ist daher der Einsatz eines externen Dienstleisters, der den Strom an die Bewohner verkauft und der WEG eine Pacht oder einen Anteil zahlt.

„Wer eine PV-Anlage auf eine WEG setzt, baut nicht eine Energie­anlage — er baut ein Geschäfts­modell."

— RAVN zur PV-Wirtschaft­lichkeits­analyse

Was vor dem Versammlungs­beschluss zu klären ist

PV-Anlage auf der WEG · Vorbereitung
Statische Eignung des Dachs — bei Bestandsgebäuden oft das erste Hindernis
Drei Vergleichs­angebote mit Wirtschaft­lichkeits­rechnung über mindestens 20 Jahre
Modell der Strom­verwertung — Volleinspeisung, Allgemein­strom, Mieterstrom oder Mischmodell
Finanzierung und Kostenverteilung — Sonderumlage, Rücklage, externer Investor
Versicherungs­technische Konsequenzen — Erweiterung der Gebäudeversicherung
Wartung und Betriebs­führung über die Anlagen­lebensdauer

Förderung und Wirtschaftlichkeit

Die KfW unterstützt PV-Anlagen über das Programm „Erneuerbare Energien — Standard" mit zinsgünstigen Krediten. Das EEG sichert die Einspeise­vergütung über 20 Jahre — bei halbjährlicher Degression von 1 % für Neuanlagen. Die Wirtschaftlichkeit hängt stark vom Eigen­verbrauchs­anteil ab: Bei reiner Voll­einspeisung sind die Renditen mit aktuell 12,34 ct/kWh (Stand 2026) moderat, beim kombinierten Modell mit Mieterstrom oder Allgemein­strom deutlich höher, weil der Verbrauch zu Markt­preisen vermarktet wird.

Fazit

Photo­voltaik in der WEG ist nicht mehr eine Frage des Ob, sondern des Wie. Eine sauber vorbereitete Beschluss­vorlage mit Wirtschaft­lichkeits­rechnung, klarem Verwertungs­modell und beantworteten Folgekosten ist die Grundlage für eine tragfähige Mehrheits­entscheidung. Wer das nicht leistet, scheitert am Detail.

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RAVN Immobilienverwaltung GmbH · Hannover · ravn-iv.de · Stand Januar 2026

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