Virtuelle Eigentümerversammlung — Beschlussmuster & Ablauf
Seit Oktober 2024 sind rein virtuelle Versammlungen zulässig — drei Viertel der abgegebenen Stimmen reichen für den Grundsatzbeschluss. Hybrid geht mit einfacher Mehrheit. Was praktisch zu beachten ist, wenn die Saison 2026 startet.
Die Reform aus dem Herbst 2024 hat die Tür geöffnet, in der Praxis stockt der Durchgang. Viele WEGs scheuen den Beschluss, weil die Sorge bleibt: Sind ältere Eigentümer überhaupt dabei? Die Antwort liegt nicht im Format, sondern in der Vorbereitung. Wir beschreiben den Ablauf, den wir in der Saison 2026 standardisiert nutzen.
Die Rechtsgrundlage in einem Absatz
Mit § 23 Abs. 1a WEG ist die rein virtuelle Versammlung möglich, wenn die Eigentümer das mit einer Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen. Bis zum 31. Dezember 2028 muss zusätzlich einmal pro Jahr eine Präsenzversammlung stattfinden. Die hybride Versammlung — vor Ort plus Online-Teilnahme — kann der Verwalter ohne Beschluss anbieten; sinnvoll ist auch hier ein Beschluss zum Verfahren.
Welches Format passt zu welcher WEG?
„Die Wahl des Formats ist eine Werkzeugentscheidung, keine Glaubensfrage. Für Routine: hybrid. Für Streitige: Präsenz."
— RAVN-PraxiseinschätzungBeschlusstext · Hybrid (einfache Mehrheit)
Der folgende Text hat sich in der Praxis bewährt. Er wird vor Beginn der Tagesordnung beschlossen und dokumentiert die Verfahrensgrundlage.
Beschluss zum Versammlungsformat (Hybrid)
Die Eigentümerversammlung beschließt, die heutige Versammlung im Hybridformat durchzuführen. Eigentümer können sowohl in Präsenz am angegebenen Versammlungsort als auch durch Online-Zuschaltung über das eingerichtete Konferenzsystem teilnehmen.
Die online zugeschalteten Eigentümer üben ihre Rechte (Wortmeldung, Antragsrecht, Stimmabgabe) gleichwertig aus. Die Beschlussfassung erfolgt offen; das Auszählverfahren wird vor jedem Beschluss vom Versammlungsleiter benannt.
Technische Störungen einzelner Online-Teilnehmer berühren die Wirksamkeit von Beschlüssen nicht, sofern der Versammlungsleiter eine angemessene Wartezeit einräumt und dies im Protokoll vermerkt.
Beschlusstext · Rein virtuell (3/4-Mehrheit)
Grundsatzbeschluss · Rein virtuelle Eigentümerversammlung gem. § 23 Abs. 1a WEG
Die Eigentümerversammlung beschließt, dass künftige Eigentümerversammlungen rein virtuell durchgeführt werden können. Die Verwaltung lädt nach freiem Ermessen entweder rein virtuell, hybrid oder in Präsenz ein.
Bis zum 31. Dezember 2028 wird zusätzlich einmal pro Kalenderjahr eine Präsenzversammlung durchgeführt. Die Verwaltung achtet darauf, dass alle Eigentümer technisch teilnehmen können; auf Anforderung wird ein Hilfeangebot vor der Versammlung bereitgestellt.
Dieser Beschluss kann mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.
Vorbereitung · Was vor der Versammlung steht
- Tool-Wahl: Konferenzsystem mit DSGVO-konformer Einwilligung, Aufnahmefunktion deaktiviert
- Test-Termin 3–5 Tage vor der Versammlung — 30 Minuten, freiwillig, für alle die unsicher sind
- Identitätsprüfung: Klarnamen-Pflicht im Tool, Verwalter prüft Teilnehmerliste mit Eigentumsregister
- Vollmachten: schriftlich, vorab, unverändert
- Abstimmung: für Routine offen per Wortmeldung; für sensible TOPs Tool-Voting mit Ausweismöglichkeit
Was bei uns Standard ist
Wir laden seit der Saison 2025 standardmäßig hybrid ein, sofern die Gemeinschaft nichts anderes wünscht. Der Test-Termin vor der Versammlung wird angeboten, ist aber selten nötig. Die Versammlung wird in jedem Fall mit einem Versammlungsleiter und einem Schriftführer geführt; die Online-Teilnehmer werden separat in der Anwesenheitsliste markiert. Beschlussprotokolle gehen innerhalb von 14 Tagen raus — wie immer.
Die virtuelle Versammlung ist 2026 nicht mehr neu. Sie ist ein Werkzeug, das die Beschlussfähigkeit erhöht — nicht ein Ersatz für Vorbereitung. Wer das Format zu Beginn der Tagesordnung sauber beschließt und einen Testtermin anbietet, hat eine Versammlung, die jede vorherige in Sachen Beteiligung schlägt.
Wir recherchieren mit Sorgfalt — trotzdem können auch uns Fehler unterlaufen. Wenn Ihnen einer auffällt, freuen wir uns über Hinweise an kontakt@ravn-iv.de. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir nicht; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.