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WEG-Praxis 26. April 2026 6 Min. Lesedauer

Virtuelle Eigentümerversammlung — Beschlussmuster & Ablauf

Seit Oktober 2024 sind rein virtuelle Versammlungen zulässig — drei Viertel der abgegebenen Stimmen reichen für den Grundsatz­beschluss. Hybrid geht mit einfacher Mehrheit. Was praktisch zu beachten ist, wenn die Saison 2026 startet.

Die Reform aus dem Herbst 2024 hat die Tür geöffnet, in der Praxis stockt der Durchgang. Viele WEGs scheuen den Beschluss, weil die Sorge bleibt: Sind ältere Eigentümer überhaupt dabei? Die Antwort liegt nicht im Format, sondern in der Vorbereitung. Wir beschreiben den Ablauf, den wir in der Saison 2026 standardisiert nutzen.

Die Rechtsgrundlage in einem Absatz

Mit § 23 Abs. 1a WEG ist die rein virtuelle Versammlung möglich, wenn die Eigentümer das mit einer Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen. Bis zum 31. Dezember 2028 muss zusätzlich einmal pro Jahr eine Präsenz­versammlung stattfinden. Die hybride Versammlung — vor Ort plus Online-Teilnahme — kann der Verwalter ohne Beschluss anbieten; sinnvoll ist auch hier ein Beschluss zum Verfahren.

3/4
Mehrheit virtuell
Drei Viertel der abgegebenen Stimmen reichen für den Beschluss zur rein virtuellen Versammlung
1×/J.
Präsenz bis 2028
Auch nach Beschluss bleibt eine jährliche Präsenz­versammlung Pflicht — befristet bis Ende 2028
> 50 %
Hybrid-Mehrheit
Hybrid-Format kann mit einfacher Mehrheit als Verfahren beschlossen werden

Welches Format passt zu welcher WEG?

Praxis · Format-Empfehlung
Hybrid — Standard für Gemeinschaften > 12 Einheiten oder mit auswärtigen Eigentümern. Beste Beschluss­fähigkeit, niedrige Hürde.
Rein virtuell — sinnvoll bei kleinen, technikaffinen Gemeinschaften und reinen Routine-TOPs. Spart Aufwand, fordert Disziplin.
Reine Präsenz — bei sensiblen Themen (große Modernisierung, Sonderumlage, Verwalter­wahl) bewusst beibehalten. Diskussion vor Ort wirkt anders.

„Die Wahl des Formats ist eine Werkzeug­entscheidung, keine Glaubens­frage. Für Routine: hybrid. Für Streitige: Präsenz."

— RAVN-Praxiseinschätzung

Beschluss­text · Hybrid (einfache Mehrheit)

Der folgende Text hat sich in der Praxis bewährt. Er wird vor Beginn der Tagesordnung beschlossen und dokumentiert die Verfahrensgrundlage.

Beschluss zum Versammlungs­format (Hybrid)

Die Eigentümer­versammlung beschließt, die heutige Versammlung im Hybrid­format durchzuführen. Eigentümer können sowohl in Präsenz am angegebenen Versammlungs­ort als auch durch Online-Zuschaltung über das eingerichtete Konferenz­system teilnehmen.

Die online zugeschalteten Eigentümer üben ihre Rechte (Wortmeldung, Antrags­recht, Stimmabgabe) gleichwertig aus. Die Beschluss­fassung erfolgt offen; das Auszähl­verfahren wird vor jedem Beschluss vom Versammlungs­leiter benannt.

Technische Störungen einzelner Online-Teilnehmer berühren die Wirksamkeit von Beschlüssen nicht, sofern der Versammlungs­leiter eine angemessene Wartezeit einräumt und dies im Protokoll vermerkt.

Beschluss­text · Rein virtuell (3/4-Mehrheit)

Grundsatz­beschluss · Rein virtuelle Eigentümer­versammlung gem. § 23 Abs. 1a WEG

Die Eigentümer­versammlung beschließt, dass künftige Eigentümer­versammlungen rein virtuell durchgeführt werden können. Die Verwaltung lädt nach freiem Ermessen entweder rein virtuell, hybrid oder in Präsenz ein.

Bis zum 31. Dezember 2028 wird zusätzlich einmal pro Kalenderjahr eine Präsenz­versammlung durchgeführt. Die Verwaltung achtet darauf, dass alle Eigentümer technisch teilnehmen können; auf Anforderung wird ein Hilfeangebot vor der Versammlung bereitgestellt.

Dieser Beschluss kann mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.

Vorbereitung · Was vor der Versammlung steht

  • Tool-Wahl: Konferenz­system mit DSGVO-konformer Einwilligung, Aufnahme­funktion deaktiviert
  • Test-Termin 3–5 Tage vor der Versammlung — 30 Minuten, freiwillig, für alle die unsicher sind
  • Identitäts­prüfung: Klar­namen-Pflicht im Tool, Verwalter prüft Teilnehmer­liste mit Eigentums­register
  • Vollmachten: schriftlich, vorab, unverändert
  • Abstimmung: für Routine offen per Wortmeldung; für sensible TOPs Tool-Voting mit Ausweis­möglichkeit

Was bei uns Standard ist

Wir laden seit der Saison 2025 standardmäßig hybrid ein, sofern die Gemeinschaft nichts anderes wünscht. Der Test-Termin vor der Versammlung wird angeboten, ist aber selten nötig. Die Versammlung wird in jedem Fall mit einem Versammlungs­leiter und einem Schriftführer geführt; die Online-Teilnehmer werden separat in der Anwesenheits­liste markiert. Beschluss­protokolle gehen innerhalb von 14 Tagen raus — wie immer.

Fazit

Die virtuelle Versammlung ist 2026 nicht mehr neu. Sie ist ein Werkzeug, das die Beschluss­fähigkeit erhöht — nicht ein Ersatz für Vorbereitung. Wer das Format zu Beginn der Tagesordnung sauber beschließt und einen Test­termin anbietet, hat eine Versammlung, die jede vorherige in Sachen Beteiligung schlägt.

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RAVN Immobilienverwaltung GmbH · Hannover · ravn-iv.de · Stand April 2026

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