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Recht & WEG 8. April 2026 5 Min. Lesedauer

Hausgeld erhöhen: Wann der Beschluss hält und wann er fällt

Steigende Energiekosten, gestiegene Versicherungs­prämien und Sanierungs­rückstände zwingen viele Eigentümer­gemeinschaften zur Anpassung. Eine Hausgeld-Erhöhung ist rechtlich kein Selbstläufer — die Anfechtungs­quote ist hoch.

Eine Hausgeld-Erhöhung wird durch die Beschluss­fassung über den Wirtschaftsplan ausgelöst. Klingt formal — und genau hier scheitern die meisten Verfahren. Wer den Wirtschaftsplan nachvollziehbar herleitet und die Beschluss­ordnung sauber führt, hat in der Anfechtungs­klage gute Karten. Wer das nicht tut, verliert sie.

Wirtschaftsplan ist Pflicht — und Grundlage

Nach § 28 WEG beschließt die Eigentümer­versammlung jährlich den Wirtschaftsplan. Dieser umfasst die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Vorauszahlungen der einzelnen Eigentümer. Aus diesem Plan ergibt sich das monatliche Hausgeld — eine Erhöhung ist also keine isolierte Entscheidung, sondern Folge eines geplanten Mehrbedarfs.

Das hat eine wichtige Konsequenz: Wer das Hausgeld erhöhen will, muss zeigen, warum. Eine pauschale Anhebung ohne Begründung ist anfechtbar — der Beschluss muss dem Maßstab ordnungs­mäßiger Verwaltung standhalten.

§ 28
WEG · Wirtschaftsplan
Rechtsgrundlage für die jährliche Beschluss­fassung über Einnahmen, Ausgaben und Vorauszahlungen
50 % +
Mehrheit
Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht — keine qualifizierte Mehrheit erforderlich
1 Monat
Anfechtungsfrist
Klage muss binnen eines Monats ab Beschlussfassung erhoben und binnen zwei Monaten begründet werden

Warum so viele Erhöhungen angefochten werden

Drei Fehlerquellen dominieren in der Praxis. Erstens: Der Wirtschaftsplan wird nicht oder unvoll­ständig ausgehändigt — nur eine Zusammen­fassung. Zweitens: Die Erhöhung wird mit „gestiegenen Kosten" begründet, ohne diese aufzuschlüsseln. Drittens: Verwaltungs­gebühren werden mit Sanierungs­mehrkosten vermengt, sodass die einzelne Position nicht mehr nachvollziehbar ist.

Ein anfechtungs­sicherer Beschluss kommt mit drei Bausteinen aus: einem voll­ständigen Plan, einer transparenten Herleitung und einer sauberen Trennung zwischen laufender Bewirtschaftung und einmaligen Maßnahmen.

„Die Hausgeld-Erhöhung ist nicht das Streit­thema. Die schlecht begründete ist es."

— RAVN-Praxis­einschätzung zur Versammlungs­vorbereitung

Was ein guter Wirtschaftsplan enthält

Pflichtbestandteile · Wirtschaftsplan und Hausgeld-Anpassung
Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben nach Kostenarten — mit Vorjahresvergleich
Begründung wesentlicher Veränderungen gegenüber Vorjahr (z. B. Versicherungs­prämien, Heiz­energie, Verwaltergebühr)
Trennung zwischen laufender Bewirtschaftung und Sonderumlagen
Einzelwirtschaftspläne pro Eigentümer mit klarer Verteilungs­berechnung
Stand und Zuführung der Instandhaltungs­rücklage
Dokumentierte Beratungsgrundlage für den Beirat — vor der Versammlung

Was der Beirat tun sollte

Der Verwaltungsbeirat sollte den Wirtschaftsplan nicht nur durchsehen, sondern aktiv prüfen. Bei auffälligen Steigerungen lohnt eine schriftliche Rückfrage an die Verwaltung — spätestens zwei Wochen vor der Versammlung. Eine gut dokumentierte Beirats­prüfung ist später vor Gericht ein wertvoller Beleg dafür, dass der Beschluss ordnungs­mäßig zustande kam.

Fazit

Hausgeld­erhöhungen scheitern selten am Inhalt — fast immer an der Form. Ein nachvollziehbar hergeleiteter Wirtschaftsplan, eine saubere Trennung der Kostenarten und ein dokumentierter Beirats­blick machen den Unterschied zwischen einem haltbaren Beschluss und einem teuren Anfechtungs­verfahren.

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RAVN Immobilienverwaltung GmbH · Hannover · ravn-iv.de · Stand April 2026

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