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WEG-Verwaltung · Hannover

WEG-Verwaltung
in Hannover.

Für Eigentümer­gemeinschaften in Hannover und der Region: feste Ansprech­partner, lesbare Abrechnungen, Antwort in 48 Stunden.

  • Antwort in 48 Stundenauf jede Anfrage über dieses Formular
  • Feste Honorarsätze nettoSonderleistungen stehen im Vertrag
  • § 34c GewO, VDIVMitglied im VDIV Niedersachsen/Bremen

Erstgespräch

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WEG in Hannover.

Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden zurück — mit einer ehrlichen Einschätzung, ob und wie wir helfen können.

Antwort innerhalb von 48 Stunden · Vertraulich behandelt

Lieber direkt

Telefon

+49 511 592 983 10

Mo–Do 10:00–15:00 · freitags vorerst kein Telefondienst

E-Mail

kontakt@ravn-iv.de

Antwort innerhalb von 48 Stunden

Adresse

Arnswaldtstraße 10
30159 Hannover

Hannover-Mitte · Termine nach Vereinbarung

Vor Ort in Hannover

Zwei Büros, kurze Wege.

Versammlungen, Begehungen und Beiratstermine finden dort statt, wo Ihr Objekt steht — nicht in einer Zentrale in einer anderen Stadt.

Hauptstandort · Hannover-Mitte

RAVN Immobilienverwaltung GmbH
Arnswaldtstraße 10 30159 Hannover
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Standort · Wunstorf

RAVN Immobilienverwaltung GmbH
Emmy-Noether-Straße 4 31515 Wunstorf
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Leistungsumfang

Was die WEG-Verwaltung umfasst.

Acht Disziplinen, die jede Eigentümer­gemeinschaft zusammenhalten — hier in Kurzform.

01

Eigentümerversammlung

Vorbereitung, Durchführung, Protokoll — hybrid oder in Präsenz, mit dem Beirat abgestimmte Tagesordnung.

02

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Lesbar für Beirat und Eigentümer, mit digitaler Belegeinsicht.

03

Beschluss-Sammlung und -Umsetzung

Keine Lücken zwischen Versammlung und Umsetzung.

04

Buchhaltung und Hausgeld-Inkasso

Klare Mahnstufen, keine versteckten Außenstände.

05

Versicherungen und Schadensabwicklung

Ein Ansprechpartner, ein Fallakt, dokumentierter Verlauf.

06

Instandhaltung und Maßnahmensteuerung

Wartungsverträge, Begehungen, Mängelliste mit Priorisierung.

07

Beiratsarbeit

Quartalsgespräch und gemeinsame Vorbereitung der Versammlung — strukturiert, nicht überfordert.

08

Sanierungsbegleitung und Rücklagenplanung

iSFP, Förderkulisse, Rücklage in drei Szenarien gerechnet.

Alle Leistungen im Detail

Ablauf

So kommen Sie zu uns.

Drei Schritte vom ersten Gespräch bis zur laufenden Verwaltung.

Schritt 1

Erstgespräch

Objekt, Anzahl der Einheiten, gewünschter Zeitpunkt. Wir hören zu und sagen offen, ob wir passen.

Schritt 2

Angebot in 48 Stunden

Honorar netto, Leistungsumfang schriftlich. Sonderleistungen sind benannt, nicht in eine Pauschale versteckt.

Schritt 3

Bestellung und Übergabe

Die Eigentümer­versammlung bestellt uns zur Verwaltung. Danach holen wir die Unterlagen ein und ordnen Konten, Verträge und Beschluss-Sammlung.

Sie haben aktuell eine Verwaltung? So läuft der Wechsel ab

Zum Honorar: feste Sätze je Einheit, netto. Einzelheiten in den häufigen Fragen

Worauf Sie sich verlassen

Geprüft, versichert, erreichbar.

01

Erlaubnis nach § 34c GewO

Aufsicht: Industrie- und Handels­kammer Hannover

02

Mitglied im VDIV

Verband der Immobilien­verwalter Niedersachsen/Bremen

03

Eigentümerportal

Beschlüsse, Abrechnung und Belege digital einsehbar

Bewertungen auf werkenntdenBESTEN.de

Häufig gefragt

Antworten, bevor Sie nachfragen.

Für welche Größe von Gemeinschaften sind Sie da?

Von der Drei-Parteien-Gemeinschaft bis zu Gemeinschaften mit über 100 Einheiten. Eine Unter- oder Obergrenze gibt es nicht. Bei sehr kleinen Gemeinschaften unter zehn Einheiten gilt eine Mindest­vergütung — der Aufwand sinkt dort nicht, er verteilt sich nur auf weniger Einheiten.

Entscheidend ist weniger die Größe als die Frage, ob Beirat und Eigentümer aktiv mitgestalten wollen.

Wie schnell können Sie übernehmen?

Der Zeitplan hängt am Versammlungs­termin, nicht an uns. Läuft der Verwalter­vertrag regulär aus, beschließt die Gemeinschaft die Neubestellung auf der nächsten ordentlichen Versammlung. Soll es schneller gehen, ist eine außer­ordentliche Versammlung der Weg.

Ab Vertragsbeginn sind wir erreichbar und fordern die Unterlagen der bisherigen Verwaltung schriftlich mit Frist an. Ablauf eines Verwalterwechsels.

Wie entsteht das Honorar?

Feste Sätze je Einheit, netto, monatlich. Wo das Honorar liegt, hängt nicht primär an der Größe, sondern am tatsächlichen Aufwand: Zustand des Objekts, Aktivität des Beirats, Sanierungs­lage und besondere Strukturen wie Gewerbe­anteil, Tiefgarage, Photovoltaik oder Heizungs­konzept.

Sonder­vergütungen — zusätzliche Versammlungen, Schadenfälle, Aufarbeitung der Beschluss-Sammlung — werden vorher besprochen und stehen mit Satz im Vertrag. Keine Pauschal­rechnung am Jahresende. Mehr dazu in den häufigen Fragen.

Gibt es ein Eigentümerportal?

Ja. Beschlüsse, Jahres­abrechnung, Wirtschaftsplan und Belege sind dort digital einsehbar — rund um die Uhr, ohne Anfrage bei der Verwaltung. Was bei einer Übernahme digital vorliegt, wandert direkt ins Portal.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Eine feste Person pro Immobilie — keine anonyme Ticket­nummer, keine Hotline-Schleife. Bei Urlaub oder Krankheit greift eine dokumentierte Vertretungs­regel, damit Vorgänge nicht liegen bleiben.

Auf jede Anfrage antworten wir innerhalb von 48 Stunden; telefonisch sind wir Mo–Do von 10:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

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