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Verwalterwechsel

Haus­verwaltung wechseln –
so läuft der Wechsel ab.

Kündigungsfrist, Beschluss, Übergabe: Wir zeigen Ihnen den Weg und übernehmen, wenn es passt.

  • Antwort in einem Werktagauf jede Anfrage über dieses Formular
  • Feste Honorarsätze nettoSonderleistungen stehen im Vertrag
  • § 34c GewO, VDIVMitglied im VDIV Niedersachsen/Bremen

Ausgangslage

Ist ein Wechsel bei Ihnen möglich?

Drei Fälle decken fast jede Situation ab. Welcher auf Ihre Gemeinschaft zutrifft, entscheidet über den Zeitplan — nicht darüber, ob der Wechsel überhaupt geht.

Fall A

Der Verwaltervertrag läuft aus

Prüfen Sie zuerst das Enddatum im Bestellungsbeschluss. Die Neubestellung gehört dann auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Versammlung. Das ist der ruhigste Weg: Sie vergleichen in Ruhe Angebote und beschließen zum regulären Termin.

Fall B

Der Vertrag läuft noch

Die Abberufung des Verwalters ist nach § 26 Abs. 3 WEG jederzeit möglich. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Sie sind also nicht an die Restlaufzeit gebunden.

Fall C

Der Verwalter fehlt oder ist nicht erreichbar

Fehlt ein Verwalter oder reagiert er nicht, kann der Verwaltungsbeirat oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer die Versammlung einberufen (§ 24 Abs. 3 WEG). Die Gemeinschaft bleibt damit handlungsfähig.

Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie im Einzelfall Ihren Verwaltervertrag und den Bestellungsbeschluss, im Zweifel mit anwaltlicher Unterstützung.

Ablauf

Vier Schritte bis zur neuen Verwaltung.

Zwischen dem ersten Angebot und der Übergabe liegen in der Regel wenige Monate. Was RAVN in jedem Schritt übernimmt, steht jeweils dabei.

I

Angebote einholen und vergleichen

Vergleichen Sie Leistungsumfang, Honorar und die Behandlung von Sonderleistungen — nicht nur den Satz je Einheit.

Von uns: ein Angebot mit vollständigem Leistungskatalog und festem Satz je Einheit, netto.

II

Tagesordnung vorbereiten

Auf die Tagesordnung gehören Abberufung, Kündigung des Verwaltervertrags, Vorstellung der neuen Verwaltung und Bestellung.

Von uns: eine Vorlage für die Tagesordnungspunkte, abgestimmt mit Ihrem Beirat.

III

Beschluss und Vertrag

Die Bestellung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Anschließend wird der Verwaltervertrag unterzeichnet.

Von uns: Vorstellung in der Versammlung, damit die Eigentümer entscheiden können, statt über Papier zu urteilen.

IV

Übergabe

Unterlagen, Konten, offene Vorgänge und Versicherungen wechseln geordnet — das ist der Schritt, an dem Wechsel scheitern.

Von uns: ein Übergabeprotokoll, das festhält, was übernommen wurde und was fehlt.

Nach dem Wechsel

Was Sie von uns bekommen.

01

Antwort innerhalb eines Werktags

Telefonisch Mo–Do 10:00–15:00, schriftlich jederzeit

02

Feste Honorarsätze, netto

Sonderleistungen sind im Verwaltervertrag benannt, mit Satz

03

Eigentümerportal

Beschlüsse, Abrechnung und Belege digital einsehbar

04

Kostenfreie Notdienstnummer

Rund um die Uhr erreichbar

05

Erlaubnis nach § 34c GewO

Mitglied im VDIV Niedersachsen/Bremen

06

Zwei Büros

Hannover-Mitte und Wunstorf — Standorte ansehen

Offen gesagt

Was wir nicht versprechen.

Wir übernehmen Mandate selektiv. Ein Objekt passt zu unserem Verwaltungsstandard oder es passt nicht — und das lässt sich vor dem Erstgespräch nicht seriös sagen. Deshalb sagen wir vorher nicht zu, dass wir übernehmen. Das Erstgespräch dient beiden Seiten zur Prüfung: Sie sehen, wie wir arbeiten, wir sehen, was das Objekt braucht. Passt es nicht, sagen wir das und nennen Ihnen, was uns fehlt.

Häufig gefragt

Fragen zum Wechsel.

Wie lange dauert ein Wechsel?

Der Zeitplan hängt am Versammlungstermin, nicht an der Verwaltung. Läuft der Vertrag regulär aus, beschließen Sie auf der nächsten ordentlichen Versammlung. Soll es schneller gehen, ist eine außerordentliche Versammlung nötig — dann liegen zwischen Entschluss und Übergabe in der Regel zwei bis drei Monate.

Die Übergabe selbst dauert je nach Zustand der Unterlagen einige Wochen. Wir arbeiten parallel schon für Sie, während die Altunterlagen noch eintreffen.

Was kostet der Wechsel?

Die Übernahme ist im laufenden Honorar enthalten. Wir berechnen keine Einrichtungspauschale für das Anlegen der Objektdaten, das Sichten der Unterlagen oder die Kontoumstellung.

Was Ihre Gemeinschaft sonst tragen muss, entscheidet der Altverwalter: Kosten einer außerordentlichen Versammlung oder Ansprüche aus dem alten Vertrag liegen außerhalb unseres Einflusses. Ihren laufenden Satz nennen wir im Angebot.

Was passiert mit der Erhaltungsrücklage?

Die Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht der Verwaltung. Sie liegt auf einem Konto der Gemeinschaft und wird bei der Übergabe auf die neue Verwaltung umgeschrieben — der Bestand ändert sich dadurch nicht.

Zur Übergabe gehört der Nachweis, dass Buchbestand und Kontostand übereinstimmen. Weicht beides ab, halten wir das im Übergabeprotokoll fest, damit die Gemeinschaft weiß, was sie erbt.

Muss die alte Verwaltung mitwirken?

Ja. Sie schuldet der Gemeinschaft die Herausgabe der Unterlagen und die Abrechnung bis zum Ende ihrer Bestellung. In der Praxis läuft das unterschiedlich zügig.

Wir fordern die Unterlagen schriftlich und mit Frist an und dokumentieren, was ankommt. Bleibt etwas aus, bekommt die Gemeinschaft von uns eine Liste des Fehlenden — als Grundlage für die Entscheidung, ob sie nachfasst oder rechtlich vorgeht.

Wie läuft die Übergabe der Unterlagen?

Wir übernehmen Beschluss-Sammlung, Verträge, Versicherungsunterlagen, Abrechnungen, Wirtschaftspläne, Objektunterlagen und offene Vorgänge. Was digital vorliegt, wandert direkt ins Eigentümerportal; Papier digitalisieren wir.

Am Ende steht ein Übergabeprotokoll, das beides festhält: was übernommen wurde und was fehlt.

Kann ein Beirat den Wechsel allein anstoßen?

Anstoßen ja, entscheiden nein. Der Beirat kann Angebote einholen, Gespräche führen und den Wechsel auf die Tagesordnung bringen. Abberufung und Neubestellung beschließen die Eigentümer in der Versammlung.

Fehlt ein Verwalter oder ist er nicht erreichbar, kann der Beirat die Versammlung einberufen (§ 24 Abs. 3 WEG). Für ein Angebot genügt uns der Kontakt über den Beirat.

Eine Checkliste zum Ausdrucken finden Sie unter Downloads. Ausführlich behandelt das Thema unser Magazinbeitrag Verwalter wechseln.

Erstgespräch

Erstgespräch zum
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Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück — mit einer ehrlichen Einschätzung, ob und wie wir helfen können.

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