Drei BGH-Urteile für den Verwalter-Schreibtisch — und Neuigkeiten aus dem Haus.
Karlsruhe hatte einen produktiven Sommer: Die Drei-Angebote-Regel ist Geschichte, versteckte Vermittlungsprovisionen von Mietverwaltern sind es auch — und wer eine Klimaanlage auf dem eigenen Balkon will, hat jetzt gute Karten. Dazu in eigener Sache: das Katzmann-Team ist an Bord, Wunstorf ist unser zweiter Standort, und ab 2027 bilden wir aus.
BGH-Hinweis · WEG
Drei-Angebote-Regel gekippt — V ZR 7/25: Es zählt die Grundlage, nicht das Ritual
Der BGH hat am 27. März entschieden: Eine generelle Pflicht, vor Erhaltungsmaßnahmen mehrere Vergleichsangebote einzuholen, gibt es nicht. Beschlüsse sind nicht mehr allein deshalb anfechtbar, weil das dritte Angebot fehlt — entscheidend ist, ob die Eigentümer auf ausreichender Tatsachengrundlage entschieden haben. Für gut dokumentierte Verwaltungen eine Erleichterung; für Protokolle ohne Begründung wird es ungemütlicher.
Was jetzt für WEG-Beschlüsse giltBGH-Hinweis · Mietverwaltung
Keine Provision für die Neuvermietung — I ZR 224/25 trifft laufende Verwalterverträge
Wer eine Wohnung verwaltet, darf für deren Vermittlung keine Provision verlangen — weder vom Mieter noch vom Vermieter (§ 2 Abs. 2 WoVermittG). Die Bezeichnung ist egal: Auch „Neuvermietungsgebühren" und „Vermarktungspauschalen" fallen darunter. Im entschiedenen Fall bekam die Eigentümerin über 16.800 € für 13 Mieterwechsel zurück. Vermieter sollten jetzt ihre Verwalterverträge prüfen — und Rückforderungen vor der Verjährung sichern.
Welche Klauseln betroffen sindBGH-Hinweis · Bauliche Veränderung
Anspruch auf die Klimaanlage — V ZR 162/25 nimmt Versammlungen das pauschale Nein
Rechtzeitig zum Ende des Hitzesommers: Wohnungseigentümer können die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf dem eigenen Balkon grundsätzlich verlangen (§ 20 Abs. 3 WEG). Bloße Sorgen vor Lärm oder Kondenswasser tragen keine Ablehnung — ein zugelassenes Gerät hält die TA Lärm regelmäßig ein. Unser Rat an Gemeinschaften: Auflagenbeschluss statt Blockade, und bei mehreren Interessenten gleich ein Rahmenbeschluss.
Zur BGH-Einordnung mit Beschluss-PraxisIn eigener Sache
Katzmann-Team an Bord, Standort Wunstorf — und ab 2027 bilden wir aus
Bei RAVN hat sich über den Sommer einiges getan: Das Team der Katzmann Hausverwaltung arbeitet jetzt bei uns weiter — vertraute Gesichter, neues Dach, mit Wunstorf als zweitem Standort neben Hannover. Damit betreuen wir über 1.400 Wohn- und Gewerbeeinheiten in der Region. Und: Ab 2027 bilden wir zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau aus — Praktikumsplätze vergeben wir schon jetzt.
Was Katzmann-Kunden wissen solltenWir recherchieren mit Sorgfalt — trotzdem können auch uns Fehler unterlaufen. Wenn Ihnen einer auffällt, freuen wir uns über Hinweise an kontakt@ravn-iv.de. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir nicht; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.